Ökumenisches Heiligenlexikon

Gottschalk von Orbais

1 Gedenktag evangelisch: 30. Oktober

Name bedeutet: der Gottesknecht (althochdt.)

Mönch
* um 805 in Sachsen
30. Oktober (?) 868/869 im Kloster Hautvillers bei Reims in Frankreich


Gottschalk, sächsischer Grafensohn, kam nach dem frühen Tod seiner Eltern als Kind ins Kloster - an der Stelle des heutigen Domes - in Fulda und wurde Mönch. Das geschah nicht ganz freiwillig: das Kloster übernahm den großen elterlichen Besitz. 829, beim Konzil in Mainz - die Bischofskirche stand damals an der Stelle der heute evangelischen Kirche St. Johannis -, verklagte Gottschalk deshalb seinen Abt Hrabanus Maurus wegen Freiheits- und Vermögensberaubung. Gottschalk wurde erlaubt, das Kloster Fulda zu verlassen und ins Kloster Orbais - das heutige Orbais-l'Abbaye - zu gehen, aber sein Vermögen blieb dem Kloster.

Gottschalk verließ dieses Kloster alsbald und wanderte mit Gefährten als Bettelmönch durch Frankreich, Italien und Südosteuropa, ordinierte in eigener Vollmacht Priester und verbreitete seine Lehren. Als Anhänger von Augustinus' Gnadenlehre besang er in zahlreichen Liedern die allein seligmachende Gnade Christi und verbreitete seine Lehren von der Prädestination. 840 beschwerte sich Noting, der spätere Bischof von Brescia, bei Hrabanus Maurus über die schnelle Verbreitung der Lehren Gottschalks in Norditalien. Nach langer Wanderschaft kam Gottschalk nach Reims und fand dort einen ihm freundlich gesonnenen Geistlichen, der ihn - wohl ohne Befugnis - zum Priester weihte. 848 verurteilte die SynodeSynode (altgriech. für „Zusammenkunft”) bezeichnet eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten. In der alten Kirche wurden „Konzil” und „Synode” synonym gebraucht. In der römisch-katholischen Kirche sind Synoden Bischofsversammlungen zu bestimmten Themen, aber mit geringerem Rang als Konzile. In evangelischen Kirchen werden nur die altkirchlichen Versammlungen als Konzile, die neuzeitlichen Versammlungen als Synode bezeichnet. in Mainz unter Vorsitz von Hrabanus Maurus, der inzwischen Mainzer Erzbischof war, Gottschalk zu öffentlicher Züchtigung. Er hielt aber an seinen Auffassungen fest, wurde deshalb wieder verurteilt - so 853 auf der SynodeSynode (altgriech. für Zusammenkunft) bezeichnet eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten. In der alten Kirche wurden "Konzil" und "Synode" synonym gebraucht. In der römisch-katholischen Kirche sind Synoden Bischofsversammlungen zu bestimmten Themen, aber mit geringerem Rang als Konzile. In evangelischen Kirchen werden nur die altkirchlichen Versammlungen als Konzile, die neuzeitlichen Versammlungen als Synode bezeichnet. in der damaligen Königsresidenz in Quierzy 1 - unter Erzbischof Hinkmar von Reims und schließlich in ein klösterliches Arbeitshaus verbannt, wo er nach 20 Jahren starb.

Noch nach seinem Tode beschäftigten sich mehrere SynodenSynode (altgriech. für Zusammenkunft) bezeichnet eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten. In der alten Kirche wurden "Konzil" und "Synode" synonym gebraucht. In der römisch-katholischen Kirche sind Synoden Bischofsversammlungen zu bestimmten Themen, aber mit geringerem Rang als Konzile. In evangelischen Kirchen werden nur die altkirchlichen Versammlungen als Konzile, die neuzeitlichen Versammlungen als Synode bezeichnet. mit seiner Lehre. Die Evangelische Kirche erkennt in Gottschalk mit seinen Lehren einen frühen Vorgänger der Reformatoren.

1 In Quierzy stand eine der wichtigsten Königspfalzen der Karolinger, von der aber keine Reste erhalten sind - die Ergebnisse von Ausgrabungen zu Anfang des 20. Jahrhunderts sind in der Wissenschaft nicht anerkannt. Ein Gedenkstein in der Ortsmitte erinnert an die ehemalige Residenz.

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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 25.07.2022

Quellen:

• https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6nigspfalz_Quierzy - abgerufen am 25.07.2022

korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
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