Ökumenisches Heiligenlexikon

Gemeinfreiheit - public domain

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Dieses Bild oder dieser Text ist gemeinfrei, denn
• das Werk wurde von seinem Rechteinhaber durch Verzicht auf das Urheberrecht als Public Domain nach amerikanischem Recht freigegeben,
oder
• das Werk wurde unter einem solchen Nutzungsrecht zur Verfügung gestellt, dass es von jedermann frei benutzbar und veränderbar ist (§ 31 Abs. 1 UrhG)
oder
• die Urheberrechtsschutzdauer ist abgelaufen, weil mindestens 70 Jahre - bei Fotos: 50 Jahre - seit dem Tod des Urhebers vergangen sind,
oder
• eine Anwendung des Copyright kommt nicht in Frage, da eine bloße technische Reproduktion einer gemeinfreien Vorlage vorliegt oder das Werk über keine eigene Schöpfungshöhe verfügt,
oder
• eine Anwendung des Copyright kommt nicht in Frage, da es sich um ein amtliches Werk (Gesetz, Verordnung, amtlicher Erlass, Postwertzeichen oder Wappen von Körperschaften *) handelt,
oder
• es handelt um Bilder von US-Regierungsbehörden, diese sind grundsätzlich gemeinfrei.

Ausführliche Informationen hierüber gibt es in den Wikipedia-Artikeln Gemeinfreiheit und "Bildrechte".

1 Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht. Öffentlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen dienen sie als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es in den Wikipedia-Artikeln Wappen und Wappensatzung. Die Verwendung von Wappen ohne Genehmigung eines der Rechteinhaber kann straf- und zivilrechtliche Verfolgung und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.