Ökumenisches Heiligenlexikon

2. Vatikanisches Konzil


Das nach katholischer Zählung 21. ökumenische Konzil fand wieder im Vatikan statt und wurde zum Symbol für die Erneuerung der katholischen Kirche. Es wurde am 25. Januar 1959 von Papst Johannes XXIII. angekündigt und in vier Sitzungsperioden jeweils im Herbst mit zusammen 178 Treffen zwischen Oktober 1962 und Dezember 1965 abgehalten. Von den 2908 Bischöfen und anderen Konzilsvätern nahmen 2540 an der Eröffnung teil. Eine beachtete Rolle bei den Beratungen des Konzils kam vor allem den amerikanischen, asiatischen und afrikanischen Bischöfen zu. Als Ziel des Konzils nannte der Papst ein umfassendes Aggiornamento, die allgemeine Neubestimmung der Lehre und des Lebens der Kirche.

Die Vorbereitungen für das Konzil begannen im Mai 1959 mit einer Anfrage an die Bischöfe und an theologische Fakultäten in aller Welt. In 13 Vorbereitungsausschüssen mit über 1000 Mitgliedern wurden Ideen zu einem weiten Themenfeld erarbeitet, wobei 67 Dokumente, so genannte Schemata, entworfen wurden, die man später auf 17 reduzierte. Im Unterschied zu früheren Konzilen waren auch Beobachter orthodoxer und protestantischer Kirchen eingeladen. Ab der Sitzungsperiode von 1963 wurden auch Laien zugelassen, von denen zwei auf dem Konzil sprachen, ab 1964 nahmen auch Frauen als Hörerinnen teil.

Themen des Konzils waren die modernen Kommunikationsmittel, die Beziehungen zwischen Juden und Christen, die Religionsfreiheit, die Rolle der Laien in der Kirche, die Reform der Liturgie, die Beziehungen zu Nichtchristen, der Dienst und das Leben der Priester sowie die Ausbildung von Priestern und Bischöfen. Auf dem Konzil wurden 16 Texte verfasst, von denen vor allem die Konstitutionen über die göttliche Offenbarung mit dem Titel Dei Verbum, Gottes Wort vom 18. November 1965 und jene über die Kirche mit dem Titel Lumen Gentium, Licht der Völker vom 11. November 1964 besondere Bedeutung erlangten. Wichtig war zudem die pastorale Konstitution über die Kirche in der modernen Welt Gaudium et spes, Freude und Hoffnung vom 7. Dezember 1965. Die Konstitution über die Offenbarung wurde von Spezialisten und Exegeten erarbeitet. Gleichzeitig legte das Konzil die Auffassung der katholischen Kirche über das Verhältnis von Bibel, Überlieferung, Exegese und Kirche zur göttlichen Offenbarung dar.

Die Konstitution über die Kirche reformierte die Organisationsform der Gemeinde, deren Struktur bis dahin an einem rein rechtlichen Modell orientiert war. Die Bezeichnung Volk Gottes für die Kirche hob die Rolle des Dienens im Priester- und Bischofsamt hervor, betonte die kollegiale oder gemeinsame Verantwortung aller Bischöfe für die gesamte Kirche und setzte damit einen Kontrapunkt zur Erklärung des 1. Vatikanischen Konzils über die Unfehlbarkeit des Papstes. Alle Kirchenmitglieder wurden zur Verbreitung des Evangeliums im kirchlichen Auftrag aufgerufen, damit das Wirken der Laien gestärkt. In der pastoralen Konstitution zur Kirche in der modernen Welt Gaudium et Spes ist in den einleitenden Worten von der Anteilnahme der Kirche an Freude und Hoffnung, Sorgen und Ängsten der Menschheit heute, besonders der Armen und Bedrängten die Rede. Darauf folgen Stellungnahmen zur Lage der Menschheit und der Welt, zu Ehe und Familie, zum kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Leben, zur Politik, zu Krieg und Frieden sowie zur Rolle der internationalen Beziehungen. Dabei wird auch zur Frage der Empfängnisverhütung Stellung genommen: die Bejahung verantworterter Elternschaft bedeutet, dass darüber das Urteil die Eheleute letzlich selbst fällen müssen. (Im Widerspruch hierzu lehnte Papst Paul VI. dann 1968 mit der Enzyklika Humanae vitae jegliche Empfängnisverhütung ab.) Die Konstitution zur Liturgie setzte sich für eine aktivere Rolle der Gemeindemitglieder bei der Messe ein. Dies war ein erster Schritt hin zu den Veränderungen, die ab 1971 umgesetzt wurden: Latein, die alte Sprache des Gottesdienstes, wurde durch die jeweiligen Landessprachen ersetzt.

Vollversammlung des Konzils im Petersdom in Rom
Vollversammlung des Konzils im Petersdom in Rom

Das Konzil beklagte - im Entwurf hatte es noch geheißen: verurteilt allen Hass, Verfolgungen und jegliche Form von Antisemitismus, die die Juden jemals erleiden mussten.

Papst Johannes XXIII., der das Konzil eröffnete, formulierte als Ziel die Erneuerung der katholischen Kirche sowie die Eintracht der Christen und der gesamten Menschheit. Papst Paul VI. setzte das Konzil nach Johannes' Tod 1963 fort und fügte dessen Zielen den Dialog mit der modernen Welt hinzu. Zu den einschneidenden Ergebnissen des Konzils gehörten die Reform der Liturgie, die Öffnung der Kirche gegenüber anderen christlichen Kirchen und den nichtchristlichen Religionen sowie die Stärkung der Ortskirchen und der nationalen Bischofskonferenzen. Weitere Änderungen waren die Einsetzung der Bischofssynode als Beratungsgremium sowie die Umgestaltung der römischen KurieAls römische Kurie (von lateinisch curare = „pflegen, sich kümmern”) werden seit dem 11. Jahrhundert die Leitungs- und Verwaltungsorgane der katholischen Weltkirche in Rom genannt. Die Kurie ist für die Gesamtkirche zuständig, nicht für die Regierung des Staates Vatikan..

Der kritische Katholik Hans Küng urteilt: Seit dem Vatikanum II. ist das Zeitalter der das Mittelalter restaurierenden Gegenreformation, der Defensive, Polemik und der Eroberung für die katholische Kirche abgelaufen. Ein neues Zeitalter hat für sie begonnen: ein Zeitalter der konstruktiven Erneuerung auf allen Gebieten des kirchlichen Lebens, der verständigen Begegnung und Zusammenarbeit mit der übrigen Christenheit, den Juden und den anderen Religionen, mit der modernen Welt überhaupt.

Die wichtigsten Dokumente des Konzils:

  • Konstitution über die heilige Liturgie vom 4. Dezember 1963, Basis für die Liturgiereform von 1969
  • Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel vom 4. Dezember 1963
  • Dogmatische Konstitution über die Kirche (Lumen Gentium) vom 21. November 1964, zum Selbstverständnis der Kirche
  • Dekret über die katholischen Ostkirchen (unierte Christen) vom 21. November 1964
  • Dekret über den Ökumenismus (über das Verhältnis zu den getrennten Christen) vom 21. November 1964
  • Dekret über die Hirtenaufgaben der Bischöfe in der Kirche vom 28. Oktober 1965
  • Dekret über die Ausbildung der Priester vom 28. Oktober 1965
  • Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens vom 28. Oktober 1965
  • Erklärung über die christliche Erziehung vom 28. Oktober 1965
  • Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen vom 28. Oktober 1965, Basis für eine erneuerte Einstellung gegenüber Juden und Muslimen; aber auch zu Hindus und Buddhisten
  • Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung Dekret über das Apostolat der Laien vom 18. November 1965
  • Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute (Gaudium et spes) vom 7. Dezember 1965
  • Dekret über Dienst und Leben der Priester Erklärung über die Religionsfreiheit vom 7. Dezember 1965

Das wissenschaftliche Bibellexikon im Internet bietet in seinem Artikel über das 2. Vatikanische Konzil fundierte Informationen über die katholische Bibelauslegung.

Alle Dokumente des Konzils gibt es online auf Deutsch und mit Volltext-Suche.





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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 12.01.2021

Quellen:

korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
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