Hinweise zu Stadlers »Heiligen-Lexikon« Abkürzungen
Thomas Becket
S. Thomas, Ep. M. (30. Dec.) Der heil. Thomas Becket (Becchet) war zu London am 21. Dec. d. J. 1117 geboren. Sein Vater Gilbert war ein wenig bemittelter Edelmann; seine Mutter Mathilde soll eine bekehrte Türkin, die Tochter eines Emir, gewesen sein. Von ihr lernte er von Kindheit an Gott fürchten, die heil. Mutter Gottes verehren und Werke der Nächstenliebe verrichten. In der Schule, welche er bei den Chorherren zu Marton besuchte, setzte der reich begabte, lebhafte und schön gestaltete Knabe durch seine schnelle Auffassung und das sichere Behalten der Lehrgegenstände Lehrer und Schüler in Verwunderung. Nach dem Tode seiner Mutter, welcher in seinem 20. Lebensjahr eintrat, ließ er einen Stillstand in seinen Studien eintreten, und verlegte sich mit Eifer auf die Jagd und die Uebung mit Hunden und Vögeln. Gleichwohl bewahrte er auch in den weltlichen Gesellschaften, in welchen er wegen seines gefälligen und geistreichen Benehmens überall gern gesehen wurde, nicht bloß den äußern Anstand, sondern auch die Reinheit der Sitten und edel müthige Gesinnung. Nur von zu freien, manchmal die Keuschheit verletzenden Reden enthielt er sich nicht vollständig. Da fügte es die göttliche Vorsehung, daß er mitten in diesem leichtfertigen Leben durch ein Unglück, das ihm leicht den Tod hätte bringen können, aufgeschreckt wurde. Mit Freuden ergriff er daher die nächste sich darbietende Gelegenheit, die unterbrochenen Studien wieder aufzunehmen, was auf den Universitäten zu Oxford und Paris geschah. In letzterer Stadt lernte er theoretisch und hierauf zu London praktisch die Leitung der öffentlichen Geschäfte, indem er hier bei der Stadtverwaltung eine Stelle annahm. Bald darauf wurde er Vermögensverwalter eines reichen Verwandten. So kam er zum zweiten Male in vielseitigen Verkehr mit der Welt. Einige Freunde empfahlen ihn dem Erzbischofe Theobald von Canterbury, der seine Fähigkeiten und Kenntnisse alsbald durchschaute, ihn in seine Dienste nahm, und ihm Gelegenheit gab, sich im weltlichen und im canonischen Rechte weiter auszubilden. Beides that er sowohl am erzbischöflichen Hofe, als ganz besonders zu Bologna und Auxerre mit dem größten Eifer. Der Erzbischof gab ihm die heil. Weihen, verlieh ihm einträgliche Kirchenämter und ließ ihn allmählich zum Archidiacon von Canterbury emporsteigen. Oeftere Sendungen nach Rom, wo er im Kloster St. Alexius gewohnt haben soll, hatten die besten Erfolge. Alle diese Ehren und Beförderungen änderten nichts in seiner Lebensweise. Er blieb, obwohl er im Aeußern Glanz und Ehrenbezeugungen nicht verschmähte, demüthig, fromm und wohlthätig. Deßhalb empfahl ihn Theobald dem Könige Heinrich II., um dessen stürmischen Sinn zu mäßigen und für die Kirche umzustimmen, zum Reichskanzler. Die Ernennung erfolgte wirklich im J. 1157. In dieser äußerst schwierigen Stellung erfüllte er seine Amtspflichten mit so großem Geschick und so unverdrossenem Eifer, daß sein Name im ganzen Lande mit Ehrfurcht genannt wurde. Der König übergab ihm auch die Oberaufsicht über die Erziehung seiner Kinder. Schon damals wirkte er nach Kräften der längern Nichtbesetzung der Kirchenstellen, wobei deren Einkünfte vom Könige oder den Patronatsherren eingezogen wurden, und der Nichtbeachtung der kirchlichen Gerichtsbarkeit in geistlichen Rechtsstreitigkeiten und über den Klerus mit gutem Erfolge entgegen. Die Pflichten gegen den König und dessen Gerechtsame erfüllte er bei allem Bestreben, die kirchliche Freiheit zu schützen, mit ängstlicher Genauigkeit. Es gelang ihm nicht allemal, die bestehenden Gegensätze zu versöhnen und auszugleichen, und es wurde ihm deßhalb zu große Nachgiebigkeit gegen die Willkür des Königs vorgeworfen. Desto reiner war und blieb sein Privatleben. Bei aller weltlichen Pracht, mit welcher er sich in seiner Stellung umgeben mußte, war er persönlich demüthig und anspruchslos, gottesfürchtig und wohlthätig, namentlich gegen Wittwen, Waisen und Bedrängte jeder Art und bewahrte sorgfältig die Tugend der Keuschheit. Oefter wurden ihm in dieser Hinsicht gefährliche Fallstricke gelegt, einmal sogar vom Könige selbst, denen er aber jedesmal entging. Im J. 1162 ernannte ihn der König, nachdem Erzbischof Theobald von Canterbury im J. 1160 das Zeitliche gesegnet hatte, mit Beachtung des Wahlrechtes des Domcapitels, zu dessen Nachfolger, wobei er wünschte und hoffte, daß er fortfahre, auch die Geschäfte des Reichskanzleramtes wie bisher zu führen. Der heil. Thomas bat den König umsonst von dieser Ernennung abzustehen, weil er voraussehe, daß er als Erzbischof sich nicht mehr lange der königlichen Gnade erfreuen würde, indem er fest gesonnen sei, die Rechte der Kirche mit aller Entschiedenheit zu vertreten, was ihm seine Gegner ohne Zweifel zum Verbrechen machen würden. In der That lag es in der Absicht des Königs, das Kirchenregiment an sich zu bringen, oder, was dasselbe ist, durch ihm gefügige Creaturen zu leiten. Wer ihm nicht zustimmte oder entgegentrat, war ihm sofort persönlich oder politisch verdächtig. Daß es sich hierbei oft um äußere und weltliche Dinge, z. B. um Kirchengüter und Einkünfte, die der geizige König an sich ziehen wollte, um Erecutionen und Privilegien handelte, deren rechtlicher Bestand übrigens durch Jahrhunderte unangetastet geblieben war, nicht aber um Glaubenssachen und Kirchenzucht, verlieh manchmal dem Könige den Schein, es sei lediglich die Herrschsucht und Anmaßung, die Habsucht, der Ehrgeiz und die Ausschreitungen (enormitates) der Kirchenfürsten, Aebte etc. gegen welche er kämpfe. Dennoch brach der unter der Asche glimmende Brand längere Zeit nicht aus. Der neu ernannte Erzbischof nahm den Habit des hl. Benedictus, welchen seine Capitularen trugen, und fing sogleich an, mit dem nämlichen Pflichteifer sein Hirtenamt zu führen, welchen er in allen seinen bisherigen Aemtern bethätiget hatte. Noch mehr als früher befliß er sich eines heiligen und musterhaften Wandels. Den canonischen Tagzeiten, welche um 2 Uhr Morgens den Anfang nahmen, wohnte er in aller Andacht bei; am anbrechenden Tage wusch er einigen Armen die Füße, gab ihnen Almosen und bat sie um die Hilfe ihres Gebetes. Zur Prim mußte sein Almosenier zwölf andern Armen die Füße waschen und eine Spende von Brod und Fleisch an sie vertheilen. Um 9 Uhr las er die hl. Messe und spendete um 10 Uhr neue Almosen an die Armen. Um 3 Uhr nahm er das gemeinsame, mit geistlicher Lesung gewürzte Mittagsmahl. Der übrige Theil des Tages war theils dem Studium, besonders der Lesung der hl. Schrift, die er auch auf seinen Amtsreisen beständig mit sich führte, theils den bischöflichen Amtsgeschäften, Audienzen u. s. f. gewidmet. Täglich pflegte er auch kranke Geistliche oder Mönche zu besuchen und zu trösten. Bei der Aufnahme und Anstellung von KlerikerEin Kleriker ist in der orthodoxen, katholischen, anglikanischen und altkatholischen Kirche ein geweihter Amtsträger, der eine der drei Stufen des Weihesakraments - Diakon, Priester oder Bischof - empfangen hat. Im Unterschied zu den Klerikern bezeichnet man die anderen Gläubigen als Laien. Angehörige von Ordensgemeinschaften gelten, wenn sie nicht zu Priestern geweiht sind, als Laien und in der Orthodoxie als eigener geistlicher Stand. In den protestantischen Kirchen gibt es keine Unterscheidung von Klerus und Laien. n ging er äußerst vorsichtig zu Werke; wo sich ein Verstoß gegen die Reinheit der Sitten vorfand, schritt er mit unnachsichtlicher Strenge ein. Nicht weniger widersetzte er sich allem unsittlichen und ungerechten Wesen der Reichen und Machthaber, und der König gewährte ihm bereitwillige Unterstützung. Er selbst fügte sich seinen Vorstellungen, und besetzte auf sein Zureden die schon lange erledigten Sitze von Worcester und Hereford, deren Einkünfte er an sich gezogen hatte. Im J. 1163 wohnte er unter dem Vorsitze des Papstes Alexander III. dem Concil von Tours bei. Als aber der hl. Erzbischof das Kanzleramt niederlegte, fiel er in Ungnade, und die Rathgeber des Königs verfehlten nicht, die eingetretene Spannung zur völligen Feindseligkeit zu erweitern. Der hl. Thomas vermied sorgfältig alle Heftigkeit, setzte aber allen die kirchliche Freiheit schädigenden Anordnungen des Königs ehrerbietigen, aber muthigen und beharrlichen Widerstand entgegen. Namentlich protestirte er gegen folgende Punkte: 1. Es sei ohne die vorgängige Erlaubniß des Königs keine Berufung an den apostolischen Stuhl zulässig, sondern der Gang der Rechtsberufungen solle sein: vom Archidiacon an den Bischof, vom Bischof an den Erzbischof und von diesem an den König; doch solle von ihm der Streit in der Curie des Erzbisthums entschieden werden, eine weitere Berufung aber ohne Zustimmung des Königs nicht stattfinden. 2. Kein Erzbischof, Bischof oder sonstiger Würdenträger der Kirche dürfe einem Rufe des Papstes folgen, sei es auch um einem Concil beizuwohnen, ohne Erlaubniß des Königs. 3. Kein Hofbeamter dürfe mit einer kirchlichen Censur, besonders mit der Excommunication belegt werden, wenn nicht vorher der König darüber befragt sei. 4. Es sei keinem Kirchenobern gestattet, gegen irgend Jemanden wegen Meineides oder Vertragsbruches einzuschreiten. 5. Die Vergehen und Verbrechen der KlerikerEin Kleriker ist in der orthodoxen, katholischen, anglikanischen und altkatholischen Kirche ein geweihter Amtsträger, der eine der drei Stufen des Weihesakraments - Diakon, Priester oder Bischof - empfangen hat. Im Unterschied zu den Klerikern bezeichnet man die anderen Gläubigen als Laien. Angehörige von Ordensgemeinschaften gelten, wenn sie nicht zu Priestern geweiht sind, als Laien und in der Orthodoxie als eigener geistlicher Stand. In den protestantischen Kirchen gibt es keine Unterscheidung von Klerus und Laien. werden von den weltlichen Gerichten abgeurtheilt, und ebenso gehören Streitsachen über Zehenten und kirchliche Einkünfte vor die weltlichen Gerichte. Man darf aber nicht glauben, daß der hl. Erzbischof alle diese Forderungen, welche man den unschuldigen Namen »Gebräuche des Königreiches« (the king customs) gab, schlechthin zurückgewiesen hätte, sondern er war vielmehr bereit, dem Könige entgegen zu kommen, und sich zu fügen, jedoch, wie er auf einer Bischofsversammlung zu Westminster erklärte, »mit Vorbehalt seines Amtes« (salvo ordine suo), oder wenn dieser Zusatz dem Könige nicht annehmbar schiene, »mit Vorbehalt der Ehre Gottes« (salvo honore Dei). Konnte er aber annehmen, daß der König, welchem diese Zusätze mißfielen, namentlich wenn er seine Gesinnung, die ihm seit langer Zeit bekannt war, mit in Berechnung zog, irgend ein kirchliches Recht achten und in Schutz nehmen werde? Dennoch wankte er mehrere Male, besonders da die Bischöfe von York, Chichester und Lincoln ihn in diesem Sinne bedrängten, und ließ sich gegen das Versprechen, der König werde nichts gegen die Rechte und die Freiheiten der Kirche unternehmen, im königlichen Palaste zu Clarendon im J. 1164 zu einer mündlichen Anerkennung obiger Anordnungen herbei. Erst als man eine schriftliche Anerkennung forderte, ohne zugleich auch jenes Versprechen schriftlich zu geben, erkannte er klar den gelegten Hinterhalt, und verfuhr wegen der bewiesenen Schwäche gegen sich selbst mit derselben Strenge, welche er in diesem Falle gegen die ihm untergeordneten Priester angewendet hätte; er beschloß nämlich, sich so lange der Darbringung des heil. Opfers zu enthalten, bis er vom Papste die Lossprechung erlangt haben würde. Schon damals wurde der König so sehr gegen ihn aufgebracht, daß er Todesdrohungen ausstieß. Er berief eine Versammlung der Bischöfe und Großen des Reiches nach Northampton, auf welcher er wegen ungerechten Widerstandes gegen »die Gebräuche des Königreichs« verurtheilt und aller seiner Besitzungen verlurstig erklärt wurde. Alle andern Bischöfe zeigten sich gefügig, so daß ihr Primas im Kampfe für die Freiheit der Kirche allein stand. Er appellirte an den hl. Stuhl, und flüchtete sich nach Flandern. Das ganze Reich gerieth in Verwirrung. Er schrieb darüber an die englischen Bischöfe: »Wenn durch unser Weggehen die Verwirrung allgemein geworden ist, so möge derjenige, der es verursacht und herbeigeführt hat, sich selbst die Schuld beimessen. Nicht mein Weggehen, sondern seine Handlungen tragen die Schuld; er ist der Verfolger, und ich bin lediglich seinen Unbilden aus dem Wege gegangen.« Dagegen entschuldigte der König seine Maßnahmen beim Papste Alexander III. brieflich mit dem Vorgeben, er habe sich genöthiget gesehen, gegen den starrköpfigen Erzbischof Vorsichtsmaßregeln zu ergreifen, damit er nicht das Gift seiner Excommunicationen auf ihn selbst und seine Anhänger ausgieße. Die erzbischöflichen Güter und sogar sein Privatvermögen wurden eingezogen. Der Bischof von London schämte sich nicht, einen Theil dieser Güter für seine Kirche anzunehmen. Dagegen rief der Erzbischof die Hilfe des hl. Stuhles an und erlangte vom König Ludwig VII. von Frankreich nach kurzem Aufenthalte in St. Omer ein Asyl zu Soissons. Der König seinerseits verklagte den Erzbischof gleichfalls durch eine besondere Gesandtschaft beim Papste. Der hl. Thomas vertheidigte sich persönlich, und erlangte nicht bloß seine Freisprechung, sondern auch die Gutheißung aller seiner Handlungen. Gerne hätte er jetzt, um seinem Vaterlande den Frieden zu erlangen, auf seine Würde verzichtet; aber der Papst nahm die Resignation nicht an, weil hiedurch der Streit nicht geschlichtet, sondern noch heftiger entbrennen würde. Daher zog sich der Heilige in die Einsamkeit des Cistercienserklosters von Pontigny zurück, wo er strenge nach der Hausordnung lebte, und nicht bloß alle Uebungen einfacher Mönche mitmachte, sondern dieselben durch Bußwerke und Geißelungen noch verschärfte. Unterdessen bedrängte der König auch die unschuldigen Verwandten des Erzbischofes mit Vexationen jeder Art und vermehrte dadurch noch dessen Leiden. Nicht einmal Kinder, Mütter und Greise wurden verschont. (Spoliati sumus et nos cum nostris, proscripti et ipsi cum laicis, viri cum mulieribus, mulieres cum infantibus in cunabilis, schrieb später der Heilige). Alle mußten vor ihrer Abreise zu Lambeth dem Könige das eidliche Versprechen ablegen, sich zu dem Erzbischofe zu begeben, damit der Anblick ihres Unglücks und ihrer Thränen seine Gesinnung ändere. Diese Verbannten kamen schaarenweise nach Pontigny, so daß der hl. Mann sich der Thränen nicht enthalten konnte. Doch sorgte die Vorsehung für ihren Unterhalt, indem sie ihnen reichliche Unterstützung zuführte. Aber auch das Kloster zu Pontigny erregte den Zorn des Königs. Er ließ das Generalcapitel wissen, daß er ungesäumt alle Cistercienser aus seinem Reiche jagen und ihre Besitzungen an sich ziehen würde, wenn der Erzbischof zu Pontigny noch länger beherbergt würde. Natürlich wollte der Heilige den Orden einer solchen Gefahr nicht aussetzen, und verließ seine Zufluchtsstätte. Daß die Cistercienser ihn entließen, zeigt von bereits eingetretenem Verfalle, und wurde ihnen sehr übel genommen. »Es thut mir leid (doleo).« sprach z. B. der König von Frankreich, »daß die Mönche dieses Ordens, von denen ich glaubte, daß die Liebe Gottes allein die Richtschnur ihres Handelns bilde, aus Furcht vor einem sterblichen Menschen diesem Gottesmanne sein Almosen entziehen. O Religion, wo bist du?« Er bot ihm einen Wohnsitz an, und ließ ihm die Wahl frei. Der Erzbischof wählte die vor der Stadt liegende Abtei St. Columba und dem Könige war es genehm. Unterdessen arbeitete der Papst mit unverdrossenem Eifer an dem Werke der Versöhnung. Dasselbe wurde nicht wenig durch den Umstand erschwert, daß die Mehrzahl der Bischöfe sich auf die Seite des Königs stellte. Alle Bemühungen des Heiligen, sie von seinem Rechte und ihrem Unrechte zu überzeugen, scheiterten an ihrer Scheu, von ihren Einkünften etwas einzubüßen, oder sonst eine Belästigung zu erfahren. »Warum,« so schrieb er an sie aus der Verbannung, »suchet ihr mich zu Schanden zu machen, oder vielmehr warum machet ihr euch zu Schanden, und mich mit euch, der ich alle Gefahr auf mich genommen, so viele Beschimpfungen ertragen, so viele Unbilden ausgehalten und für euch mich habe proscribiren lassen? Es war besser, daß Einer für die Kirche litte, auf daß sie doch auf solche Weise ihrer Knechtschaft entkomme. Möge Gott die Binde von euren Herzen nehmen, daß ihr einmal einsehet, was ihr zu thun habt. Ich fordere euch Alle auf zu sagen, ob ich seit meiner Erhebung irgend Einem unter euch geschadet habe, ich will es vierfach erstatten. Wenn ich aber schuldlos bin, warum lasset ihr mich allein in der Sache Gottes? Warum bemühet ihr euch, Gegner eurer selbst zu sein, in einer Sache, welche, wie keine andere, die Sache der Kirche ist. Höret doch auf, euch selbst und die Kirche Gottes, so viel in euch ist, zu Schanden zu machen (confundere).« Schon damals ahnte er, welchen Ausgang die Sache nehmen würde. In dem nämlichen Schreiben heißt es: »Petrus ist vom Fischernetze weg zum Kirchenfürsten erhoben worden und hat sich das Verdienst erworben, durch Vergießung seines Blutes um des Namens Christi willen im Himmel gekrönt und auf Erden geehrt zu werden. Möchten auch wir es ihm nachthun!« Und später: »Mag uns und den Unsrigen Gefahr drohen; wir achten sie ganz und gar nicht, denn nicht der ist zu fürchten, welcher den Leib tödtet, sondern derjenige, welcher Leib und Seele zugleich verderben kann.« Die Verhandlungen des Königs mit dem Papste schritten nur langsam vorwärts. In Rom herrschte keine durchweg günstige Stimmung für den hl. Erzbischof. Einige Cardinäle und Bischöfe waren geradezu gegen ihn eingenommen, und achteten mehr »auf Geschenke und Personen«, als auf die Sache, deren Vertheidigung der hl. Thomas mit so vieler Entschiedenheit und so großen Opfern geführt hatte, wobei er immer wieder betonte, daß er mit Freuden alles zu thun bereit sei, was immer mit der Ehre Gottes und seinem Gewissen vereinbar sei, um die Gnade des Königs wieder zu erlangen. Dieser forderte die Lossprechung seiner Räthe und Diener von der Excommunication, während der Papst nach längern, fruchtlosen Verhandlungen vor Allem die Zurückberufung des Erzbischofs und dessen Wiedereinsetzung in alle seine Rechte und Besitzungen verlangte. Als der König sich geneigt zeigte, diese Forderung für den Erzbischof und alle, die mit ihm oder für ihn ins Exil gegangen, zu erfüllen, jedoch »vorbehaltlich der Würde des Reiches« und der hl. Thomas sich an dieser Clausel stieß, erklärte der Episcopat der Normandie und von Aquitanien, daß in derselben »der Würde der Kirche nichts derogirt sei,« und schrieb an den Papst, er möge nicht eines Buchstaben- und Wortkampfes wegen die Wahrheit schädigen, und aufhören, die Sache eines Einzigen zum Nachtheile Vieler zu schützen. Der Papst entgegnete dem Könige, er wolle gerne in Allem, was ihm mit Gott möglich sei, ihm beitreten: keine Ehre oder Gunstbezeugung, die er ihm geben müsse, um den Kirchenfrieden zu erlangen, sei ihm zu hoch; es sei daher zu hoffen, daß auch der König eine mildere Gesinnung gegen die Kirche annehme, und dem Erzbischofe wieder seine Gnade zuwende. In dieser Hoffnung habe er demselben einstweilen den Befehl zugehen lassen, keine weitere Excommunication zu verhängen, bis die Friedensverhandlungen geschlossen seien. Auch König Ludwig VII. von Frankreich, welcher dem Heiligen im Kloster St. Columba vor Sens einen Aufenthaltsort angewiesen hatte, nahm an denselben zu Gunsten des hl. Erzbischofs regen Antheil. Obwohl öfter und an verschiedenen Orten aufgenommen, wollten sie keinen günstigen Fortgang nehmen. Endlich nach Umfluß von sieben traurigen Jahren sah der heil. Erzbischof seine Kirche wieder. Er stieg zu Witsan bei Calais zu Schiffe und betrat nach einer stürmischen Ueberfahrt, ein Vorzeichen dessen, was ihm bevorstand, zu Sandwich wieder den vaterländischen Boden. Ueberall wurde er mit freudenvollen Zurufen empfangen. Aber die feigen Bischöfe, die ihn verlassen und die Großen des Reiches, welche die Kirchengüter an sich gerissen und verschleudert und dadurch die Excommunication sich zugezogen hatten, sahen seine Rückkehr mit verstecktem Zorn. Schon zu London stieß er auf Hindernisse, indem er Befehl erhielt, ohne Aufenthalt nach Canterbury abzureisen. Besonders die Bischöfe, welchen ihr böses Gewissen keine Ruhe ließ, suchten neue Klagen gegen ihn. Er ließ sich nicht irre machen, und beharrte auf seinem Rechte. Während der König den feigen Wohldienern auf den bischöflichen Stühlen ein gnädiges Ohr schenkte, erregte der hl. Thomas bei jedem Worte, das er sprach, mit jedem Schritte, den er that, seinen Verdacht und seinen Zorn aufs Neue. Wie sehr aber dem hl. Erzbischöfe dieses Mißtrauen und die fortdauernde Zwietracht wehe that, sieht man aus seinen am hl. Weihnachtsfeste von der Kanzel gesprochenen Worten. Nachdem er gesagt hatte, die Kirche von Canterbury habe schon einen Martyrer, bald werde sie einen zweiten bekommen, setzte er hinzu: »Von Jesus Christus verflucht und von der Gemeinschaft der Heiligen ausgeschlossen und vertilgt seien Alle diejenigen, welche zwischen mir und meinem Könige und Herrn Zwietracht säen.« Die hievon Betroffenen säumten nicht, diese Rede sogleich dem Könige zu berichten, der sie in feindseligem Sinne auffaßte, und in seinem Zorne die Worte fallen ließ: »Was für feige und elende Menschen habe ich aufgezogen und erhoben, daß sie ihrem Herrn keine Treue halten und ruhig zusehen, wie ihn dieser Pfaffe verspottet.« Diese Rede nahmen vier Ritter, welche sie hörten, als einen Befehl, dem Erzbischofe das Leben zu nehmen; sie gingen sogleich weg und setzten, so schnell sie konnten, über das Meer. Der König ahnte ihre Absicht und schickte ihnen nach, um ihr Vorhaben zu vereiteln. Es war zu spät. Die Ritter eilten nach Canterbury und drangen unter Beiziehung Anderer, die der hl. Erzbischof excommunicirt hatte, mit einem Haufen von Soldaten und Gerichtsdienern in dessen Palast, dessen Thüren sie gewaltsam erbrachen. Vergeblich forderten sie von ihm, den ausgesprochenen Bann zurückzunehmen, denn es fehlten die Vorbedingungen, Reue und Buße. Schon hier machten die Gottlosen Miene, ihn zu tödten. Daher begab sich der hl. Thomas auf Andringen der KlerikerEin Kleriker ist in der orthodoxen, katholischen, anglikanischen und altkatholischen Kirche ein geweihter Amtsträger, der eine der drei Stufen des Weihesakraments - Diakon, Priester oder Bischof - empfangen hat. Im Unterschied zu den Klerikern bezeichnet man die anderen Gläubigen als Laien. Angehörige von Ordensgemeinschaften gelten, wenn sie nicht zu Priestern geweiht sind, als Laien und in der Orthodoxie als eigener geistlicher Stand. In den protestantischen Kirchen gibt es keine Unterscheidung von Klerus und Laien. und Mönche in die Kirche. Auch hier suchten ihn die Uebelthäter. Es wurde eben die Vesper gesungen, aber die Frevler achteten weder den heil. Ort, noch den Gottesdienst, und traten frech vor den Erzbischof, mit der Forderung, die ausgesprochene Excommunication augenblicklich zurückzunehmen. Natürlich verwies ihnen der Heilige diese Keckheit, nannte den Einen der Eindringlinge einen Kuppler und Verführer, und wehrte einen Andern, welcher die Hand nach ihm ausstreckte, um ihn vom Throne herunterzureißen, so kräftig von sich ab, daß er beinahe auf das Kirchenpflaster gefallen wäre. Als aber dieser jetzt sein Schwert zog, kniete sich der heil. Erzbischof nieder, empfahl sein Bisthum, den mißleiteten König und seine ganze getreue Heerde dem Schutze der hl. Mutter Gottes und des hl. Dionysius, und ließ, ohne irgend einen Laut oder sonst ein Zeichen des Schmerzes von sich zu geben, sein Leben für die Kirche Gottes. Wie bei der Anstiftung, so fehlte auch bei der Ausführung der Frevelthat nicht der würdige Vertreter der Hofschranzen unter den Geistlichen. Ein Subdiacon, Namens Hupo, trat dem entseelten Heiligen auf den Hals, faßte sein Blut mit den Händen und sprach, indem er es auf dem Kirchenpflaster umherspritzte: »Diese Mißgeburt wird jetzt nicht wieder lebendig« (abortivus iste posthac non resurget). Viel edler benahm sich der König; er suchte nicht blos die Schuld der Unthat von sich abzuwälzen, sondern leistete auch die möglichste Genugthuung. Die vom apostol. Stuhle ihm auferlegte Buße war streng und demüthigend, aber er unterzog sich derselben mit reuevollem Herzen, ernannte die Schwester des Heiligen zur Abtissin von Barking und machte mit seinem Sohne im J. 1176 eine Wallfahrt zum Grabe des Heiligen, bei welchem er wahrhaft königliche Geschenke hinterlegte. Der Tod des hl. Thomas gab der Kirche Englands den Frieden und die Freiheit wieder zurück, da der König die kirchenfeindlichen Gesetze, die einzige Ursache des bedauerlichen Zwiespaltes, unverweilt aufhob. Drei Jahre später erfolgte nach zahlreichen an seinem Grabe geschehenen Wundern seine Heiligsprechung. Erst der ketzerische König Heinrich VIII. weckte die alte Feindseligkeit gegen den Heiligen wieder auf. Sein Bildniß auf der Themsebrücke war das erste Heiligenbild, welches er wegnehmen und zerstören ließ. Am 16. Nov. 1538 gab er Befehl, ihn aus dem Heiligenverzeichnisse zu streichen und seine Gebeine zu verbrennen. Die Boll. haben jene Unthat zum 19. Aug. angemerkt.