Ökumenisches Heiligenlexikon

Pachomius der Ältere

auch: von Tabennisi / Tabennese
koptischer Name: Pahom - Ⲡⲁϩⲱⲙ vom ägyptischen 𓅮 𓂝𓄡𓅓𓅆 (pꜢ Ꜥẖm = der vom Götterbild)

1 Gedenktag katholisch: 9. Mai
gebotener Gedenktag im Trappisten- und Zisterzienserorden sowie bei den Arnsteiner Patres: 15. Mai
nicht gebotener Gedenktag im Benediktinerorden: 15. Mai
Gedenktag im Silvestrinerorden: 15. Mai

1 Gedenktag evangelisch: 15. Mai (EKD), 17. Januar (ELCA)

1 Gedenktag orthodox: 15. Mai

1 Gedenktag armenisch: 28. April

1 Gedenktag koptisch: 9. Mai, 28. April, 7. November
bedacht in der Basilius-Anaphora      Als Anaphora (griechisch: Erhebung) wird das Hochgebet bezeichnet, das liturgisch auf das Abendmahl hinführt.

1 Gedenktag äthiopisch-orthodox: 9. Mai

1 Gedenktag syrisch-orthodox: 17. Januar, 9. Mai, 14. Mai, 15. Mai, 17. Mai, 13. Juli

Name bedeutet: der Adlergleiche (koptisch - latein.)

Abt in Tabennisi
* um 287 in Latopolis, heute Esna in Oberägypten
14. Mai 346/347 in Pbow, heute Ruinen bei Fāw Qiblī in Ägypten


Fresko in der Dionysioskirche in Zakynthos-Stadt
Fresko in der Dionysioskirche in Zakynthos-Stadt

Pachomius, Sohn eines heidnischen Vaters, musste 314 gegen seinen Willen Soldat in der römischen Armee werden. Von der praktizierten Nächstenliebe der Christen in Theben - den heutigen Ruinen bei Al Uqsur - beeindruckt, wurde aber bald wieder aus dem Heer entlassen und ließ sich taufen. Er wurde Mönch in der Schule des Einsiedler-Abtes Palaemon. In dem verlassenen Dorf Tabennese / Tabennisi - beim heutigen Dandara - am rechten Nilufer gründete er 320 ein Kloster und wurde dessen erster Abt; dies war das erste Kloster des Christentums, basierend auf dem Ideal der Urgemeinde in Jerusalem nach Apostelgeschichte 4, 32 - 35 mit Eintracht und Gütergemeinschaft. Die Legende berichtet, ein Engel habe ihm beim Holzsammeln befohlen, an dieser Stelle das Kloster zu gründen; auch die Ordensregeln seien Pachomius von einem Engel überbracht worden. Der Ruf der Mönchsgemeinschaft verbreitete sich rasch, das Kloster wuchs, weitere Klöster wurden - auch für Frauen - gegründet. Das strenge Klosterleben in dem ummauerten Areal mit der gemeinschaftlichen Nutzung aller Dinge war neu, bislang lebten Mönche in Einsiedeleien.

Insgesamt gründete Pachomius neun Männerklöster mit 9000 Mönchen, dazu zwei Frauenklöster, deren eines Pachomius' Schwester Maria leitete. Sie waren alle wirtschaftlich selbständig und versorgten sich selbst. Das Zentralkloster lag in Pbow, Pachomius leitete dieses Kloster und den ganzen Verbund als Generalabt.

Hieronymus übersetzte 404 die ursprünglich koptischen Schriften des Pachomius aus der griechischen Fassung ins Lateinische. Lebensgeschichten existieren in koptischer, arabischer und griechischer Sprache - letztere wurde von Dionysius „Exiguus” ins Lateinische übersetzt; dort wird auch von dem Mönch Zachäus erzählt.

Der Mönch, Schriftsteller und Bischof Palladius erzählte in seiner Historia Lausiaca von Pachomius und den Mönche von Tabennä, zu lesen in der Bibliothek der Kirchenväter der Université Fribourg auf Deutsch.

Worte des Heiligen

Die auf Pachomius zurückgehende Klosterregel besteht aus einer Vielzahl von lose aneinandergereihten Bestimmungen als Reaktionen auf Erfahrungen, die er mit seinen Mönchen gemacht hatte.

Einführung:

Die Fülle des Gesetzes [ist] die Liebe [für uns], die wir die Zeit verstehen, [nämlich] dass nun die Stunde da ist, vom Schlafe aufzustehen, und dass das Heil [jetzt] näher ist als zur Zeit, da wir gläubig wurden: Die Nacht ist vorgerückt, der Tag ist nahe gekommen; lasst uns die Werke der Finsternis ablegen, nämlich Streitereien, Gehässigkeiten und den Stolz eines aufgeblasenen Herzens.
• Wer dazu neigt, andere herabzusetzen und [etwas] sagt, was nicht stimmt, den sollen sie, wenn er bei diesem Vergehen ertappt wird, zweimal ermahnen, und wenn er aus Trotz nicht hören will, soll er auf sieben Tage vom Brüderkonvent abgesondert werden und nur Brot und Wasser erhalten, bis er verspricht und beteuert, dass er von diesem Laster abstehen will, und so soll ihm [dann] vergeben werden.
• Der Jähzornige und Aufbrausende soll, wenn er oftmals ohne Grund und wegen einer nichtigen Kleinigkeit in Zorn gerät, zu sechs Malen vermahnt werden. …
• Wer die ganz üble Angewohnheit hat, seine Brüder durch seine Reden aufzuwiegeln und die Seelen der Einfältigen zu verderben, den soll man dreimal verwarnen. …
• Wer die Angewohnheit hat zu murren und sich beklagt, als werde er durch die schwere Arbeit erdrückt, den soll man fünfmal belehren …
• Wenn einer ungehorsam ist oder streitsüchtig oder Widerworte gibt oder lügt, dann soll er, falls er das volle Alter hat, zehnmal ermahnt werden, von [seinen] Unarten zu lassen. …
• Wer Unruhe unter die Brüder trägt, leichtfertig im Reden ist und Zank und Streit sät, den soll man zehnmal vermahnen. …
• Wenn einer von den Ältesten und Obern seinen Bruder in Not sieht und nicht der Ursache dieser Not nachforschen will, ihn [vielmehr] verachtet, dann soll der Fall von … Richtern zwischen dem Bruder und dem Obern untersucht werden. …
• Wer denen, die Böses tun, beipflichtet und einen anderen in seinem Vergehen verteidigt, wird bei Gott und den Menschen verflucht sein und man soll ihn in der strengsten Weise zurechtweisen. Wenn er aber aus Unwissenheit sich täuschen ließ und die Sache nicht so bedachte, wie sie in Wahrheit liegt, soll er Verzeihung erhalten. Überhaupt soll jeder, der aus Unwissenheit sich verfehlt, leicht Verzeihung erhalten.
• Diejenigen, welche die Gebote der Alten und die Regeln des Klosters missachten, die auf Gottes Geheiß verfasst sind, und welche die Ratschläge der Alten geringschätzen, sollen nach der festgesetzten Ordnung zurechtgewiesen werden, bis sie sich bessern.


Einige Verhaltensregeln für Obere:
Er soll nicht den Gedanken seines Herzens folgen, sondern dem Gesetz Gottes.
Er soll sein Herz nicht von denen gefangen nehmen lassen, die nichtige Schmeichelreden führen.
Er soll sich nicht durch Bestechungsgeschenke gewinnen lassen.
Er soll in Trübsal sich nicht niederdrücken lassen.
Er soll nicht den Tod fürchten, sondern Gott.
Er soll nicht unentschieden und schwankend sein in seinem Handeln.
Er soll vertraut sein mit dem Wandel der Heiligen und nicht blind für ihre Weisheit.
Er soll nicht aus Furcht die Wahrheit preisgeben.
Er soll diejenigen nicht verachten, die des Erbarmens bedürfen.
Wenn er urteilt, soll er sich nach den Weisungen der Alten und dem Gesetz Gottes richten, das auf der ganzen Erde verkündet wird.
Wenn er eines von diesen [Geboten] übertritt, soll man ihm mit dem Maß vergelten, mit dem er gemessen hat.

Quelle: Pachomius: Klosterregeln - Gebote. Übersetzt von Heinrich Bacht SJ. EOS Verlag St. Ottilien 2010, S.114 - 121

zusammengestellt von Abt em. Dr. Emmeram Kränkl OSB,
Benediktinerabtei Schäftlarn,
für die Katholische SonntagsZeitung

Catholic Encyclopedia

Den Bericht des Kirchenschriftstellers und Bischofs Palladius von Helenopolis - dem heutigen Hersek aus seiner Historia Lausiaca über Pachomius und die Mönche von Tabennä sowie seine Geschichte über das Leben des heiligen Pachomius gibt es auf Deutsch in der Bibliothek der Kirchenväter der Universität Fribourg.

Pachomius' Mönchsregel gibt es online zu lesen in den Documenta Catholica Omnia.

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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 12.11.2023

Quellen:
• Vera Schauber, Hanns Michael Schindler: Heilige und Patrone im Jahreslauf. Pattloch, München 2001
• Lexikon für Theologie und Kirche, begr. von Michael Buchberger. Hrsg. von Walter Kasper, 3., völlig neu bearb. Aufl., Bd. 7., Herder, Freiburg im Breisgau 1998

korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet das Ökumenische Heiligenlexikon in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://d-nb.info/1175439177 und https://d-nb.info/969828497 abrufbar.