Tharasius von Konstantinopel
Gedenktag katholisch: 25. Februar
Übertragung der Gebeine nach Venedig: 17. September
Gedenktag orthodox: 25. Februar
Gedenktag armenisch: 25. Februar
Name bedeutet: der Aufrührende (griech.)
Tharasius stammte aus der hochgestellten Familie des Richters Georg und der Eukratia. Aufgrund seiner guten Bildung wurde
er hoher Beamter am Kaiserhof in Konstantinopel.
784 wurde er zum Patriarchen gewählt und am 25. Dezember geweiht. Ihm gelang im Auftrag von Kaiserin
Eirene die Revision der Beschlüsse des
5. Konzils von Konstantinopel, das die Verehrung
von Ikonen untersagt hatte, und die neue Beschlussfassung beim
2. Konzil in Nicäa, das die Bilderverehrung wieder erlaubte.
Die Konzilstexte, die wohl weitgehend von Tarasius verfasst wurden, beinhalten eine nüchterene Bilderlehre, wie sie dann auch
von Theodor Studites vertreten wurde. Rom, das die Bestellung des
Patriarchen ohne seine Zustimmung und seinen Titel Ökumenischer Patriarch
kritisierte, unterstützte die Beschlüsse und
Tharasius gelang die Wiederherstellung der Beziehungen zur westlichen Kirche. Auch die Konzilsbeschlüsse gegen die
Simonie gehen auf Tharasius zurück. Er errichtete auch ein Kloster an der Meerenge des
Bosporus.
Tharasius wurde in dem unter seiner Leitung errichteten Kloster in Konstantinopel bestattet.
Worte des Heiligen
Die Definition über die heiligen Bilder
des
2. Konzil in Nicäa wurde wohl von Tarasius verfasst:
Gleichsam den königlichen Pfad schreitend und folgend der gottkündenden Lehre unserer heiligen Väter und der
Überlieferung der katholischen Kirche - denn wir wissen - dass diese vom Heiligen Geist, der in ihr wohnt, stammt -
beschließen wir mit aller Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, in den heiligen Kirchen Gottes, auf den heiligen Geräten und
Gewändern, Wänden und Tafeln, Häusern und Wegen, ebenso wie die Darstellung des kostbaren und lebendigmachenden Kreuzes
die ehrwürdigen und heiligen Bilder - seien sie aus Farben, Stein oder sonst einer geeigneten Material - anzubringen;
(dies gilt) für das Bild unseres Herrn und Gottes und Erlösers Jesus Christus, unserer unbefleckten Herrin, der heiligen
Gottesgebärerin, der ehrwürdigen Engel und aller heiliger und frommen Menschen.
Je häufiger sie nämlich durch eine bildliche Darstellung angeschaut werden, desto häufiger werden auch diejenigen,
die diese betrachten, emporgerichtet zur Erinnerung an die Urbilder und zur Sehnsucht nach ihnen und achtungsvolle
Verehrung zuwenden, nicht jedoch die nach unserem Glauben wahre Anbetung, die allein der göttlichen Natur zukommt,
sondern so, wie man der Darstellung des kostbaren und lebendigmachenden Kreuzes, den heiligen Evangelien und den übrigen
heiligen geweihten Gegenständen Weihrauch und Lichter zu ihrer Verehrung darbringt, wie es auch bei den Alten fromme
Gewohnheit gewesen ist. Denn die Verehrung des Bildes geht über auf das Urbild, und wer das Bild verehrt, verehrt in ihm
die Person des darin Abgebildeten.
Quelle: Heinrich Denzinger: Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, 42. Aufl. Hrsg. von Peter Hünermann, Herder-Verlag Freiburg - Basel - Wien 2009, Nr. 600f
zusammengestellt von Abt em. Dr. Emmeram Kränkl OSB,
Benediktinerabtei Schäftlarn,
für die Katholische SonntagsZeitung
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Autor: Joachim Schäfer
- zuletzt aktualisiert am 12.05.2024
Quellen:
• Lexikon für Theologie und Kirche, begr. von Michael Buchberger. Hrsg. von Walter Kasper, 3., völlig neu bearb. Aufl.,
Bd. 9. Herder, Freiburg im Breisgau 2000
• https://www.metropolisvonaustria.at/index.php/de/nachrichten-de/279-heiligenkalender-der-orthodoxen-kirche/2688-tarasius-erzbischof-von-konstantinopel-25-februar
- abgerufen am 12.05.2024
korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
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https://d-nb.info/1175439177 und https://d-nb.info/969828497 abrufbar.