Ökumenisches Heiligenlexikon

Archidiakon


In der alten Kirche war der Archidiakon der erste Helfer und Stellvertreter eines Bischofs. Später bezeichnete man damit den Vorsteher eines Kirchensprengels, des Archidiakonats; in der römisch-katholischen Kirche wird der Amtsinhaber heute als Generalvikar bezeichnet.

In den Anglikanischen Kirchen gilt die Bezeichnung Archidiakon bis heute, in protestantischen Kirchen wird das Amt mit Prälat oder Generalsuperintendent bezeichnet.





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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 04.11.2018

Quellen:

korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet das Ökumenische Heiligenlexikon in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://d-nb.info/1175439177 und https://d-nb.info/969828497 abrufbar.