Neue Normen über die Güterverwaltung der Selig- und Heiligsprechungs-Kongregation
Papst Franziskus hat im März 2016 neue Normen über die Güterverwaltung der Kongregation der Selig- und Heiligsprechungs-Kongregation approbiert. Sie treten an die Stelle von Bestimmungen aus dem Jahr 1983 und sollen zunächst für drei Jahre gelten; dann können sie noch einmal überprüft werden, bevor sie endgültig in Kraft treten. Die neuen Normen schaffen Klarheit in einer bisher unübersichtlichen und nicht vollständig transparenten Gebührenordnung.
Einige Male wurde auch die Heiligenkongregation in den letzten Jahren von Skandalen
gestreift; vertrauliche Dokumente,
die sie betreffen, haben den derzeitig laufenden Vatileaks-2-Prozess mit ausgelöst. Dabei geht es vor allem um die Höhe der
Kosten, die bei Selig- oder Heiligsprechungsverfahren anfallen.
Die neuen Normen machen nun in ihrer Präambel deutlich, dass solche Verfahren natürlich auch in Zukunft etwas kosten werden,
sowohl auf Diözesan- oder römischer Ebene als auch bei der feierlichen Vornahme einer Selig- oder Heiligsprechung. Doch
was die römische Phase betrifft, übernimmt der Apostolische Stuhl die Kosten und achtet darauf, dass die Honorare und
Spesen so niedrig bleiben, dass (der Prozess) fortgeführt werden kann
.
Gleichzeitig wird vom Antragsteller – einem Bistum oder einem Orden zum Beispiel – künftig ein Zuschuss
erwartet,
auch außerordentliche Beiträge
können eventuell verlangt werden. Detailliert führen die Normen auf, an welchem Punkt
des Verfahrens eine Gebühr fällig wird – viermal, wenn es um die Anerkennung eines heroischen Tugendgrades geht, oder dreimal
an bestimmten Prozessabschnitten bei der Anerkennung eines Wunders. Auch das Drucken der positio
, also der ausführlichen
Biographie des oder der neuen Seligen bzw. Heiligen, geht weiterhin auf Kosten des Antragstellers.
Gelder, die für ein Selig- oder Heiligsprechungsverfahren zusammenkommen, sollen nach den neuen Normen verpflichtend von
einem Verwalter gehütet werden. Dieser habe sich, wie der neue Text aus dem Vatikan ausführt, skrupulös an die Absichten
der Geber zu halten
, müsse regelmäßig Buch führen und jährlich sowohl eine Haushaltsbilanz als auch eine Bilanzvorschau
erstellen. Auf keinen Fall sollen die Mittel für unterschiedliche Verfahren in ein und demselben Topf landen. Teile der Gelder
für verfahrensfremde Zwecke abzuzweigen, soll nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Kongregation möglich sein.
Die Normen zurren auch die Kontrolle des Finanzverwalters fest. Die Kongregation hat demnach jederzeit das Recht,
vom Verwalter jedwede Finanzinformation anzufordern
. Sie kann auch Disziplinarmaßnahmen verhängen. Umgekehrt kann die
vatikanische Kongregation einem Antragsteller - etwa aus ärmeren Diözesen der Weltkirche - auch finanziell unter die Arme
greifen, wenn dieser in der römischen Phase des Verfahrens Schwierigkeiten hat, die verlangten Zuschüsse oder Gebühren
aufzubringen.
Selig- und Heiligsprechungsverfahren können bis zu ihrem Abschluss im Einzelfall bis zu einigen hunderttausend Euro kosten. Neben wissenschaftlichen Untersuchungen für die Anerkennung von Wundern verlangen die Anwälte der Antragsteller oft beträchtliche Honorare. Das Geld dafür stammt in der Regel aus katholischen Stiftungen.
http://de.radiovaticana.va/news/2016/03/10/reform_bei_heiligsprechungen_soll_finanzielle_klarheit_herr/1214335
Heiligenlexikon als USB-Stick oder als DVD
Unterstützung für das Ökumenische Heiligenlexikon
Artikel kommentieren / Fehler melden
Suchen bei amazon: Bücher über Neue Normen über die Güterverwaltung der Selig- und Heiligsprechungs-Kongregation
Wikipedia: Artikel über Neue Normen über die Güterverwaltung der Selig- und Heiligsprechungs-Kongregation
Fragen? - unsere FAQs antworten!
Impressum - Datenschutzerklärung
korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet das Ökumenische Heiligenlexikon in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://d-nb.info/1175439177 und https://d-nb.info/969828497 abrufbar.