Ökumenisches Heiligenlexikon

Neue Normen über die Güterverwaltung der Selig- und Heiligsprechungs-Kongregation


Papst Franziskus hat im März 2016 neue Normen über die Güterverwaltung der Kongregation der Selig- und Heiligsprechungs-Kongregation approbiert. Sie treten an die Stelle von Bestimmungen aus dem Jahr 1983 und sollen zunächst für drei Jahre gelten; dann können sie noch einmal überprüft werden, bevor sie endgültig in Kraft treten. Die neuen Normen schaffen Klarheit in einer bisher unübersichtlichen und nicht vollständig transparenten Gebührenordnung.

Einige Male wurde auch die Heiligenkongregation in den letzten Jahren von Skandalen gestreift; vertrauliche Dokumente, die sie betreffen, haben den derzeitig laufenden Vatileaks-2-Prozess mit ausgelöst. Dabei geht es vor allem um die Höhe der Kosten, die bei Selig- oder Heiligsprechungsverfahren anfallen.

Die neuen Normen machen nun in ihrer Präambel deutlich, dass solche Verfahren natürlich auch in Zukunft etwas kosten werden, sowohl auf Diözesan- oder römischer Ebene als auch bei der feierlichen Vornahme einer Selig- oder Heiligsprechung. Doch was die römische Phase betrifft, übernimmt der Apostolische Stuhl die Kosten und achtet darauf, dass die Honorare und Spesen so niedrig bleiben, dass (der Prozess) fortgeführt werden kann.

Gleichzeitig wird vom Antragsteller – einem Bistum oder einem Orden zum Beispiel – künftig ein Zuschuss erwartet, auch außerordentliche Beiträge können eventuell verlangt werden. Detailliert führen die Normen auf, an welchem Punkt des Verfahrens eine Gebühr fällig wird – viermal, wenn es um die Anerkennung eines heroischen Tugendgrades geht, oder dreimal an bestimmten Prozessabschnitten bei der Anerkennung eines Wunders. Auch das Drucken der positio, also der ausführlichen Biographie des oder der neuen Seligen bzw. Heiligen, geht weiterhin auf Kosten des Antragstellers.

Gelder, die für ein Selig- oder Heiligsprechungsverfahren zusammenkommen, sollen nach den neuen Normen verpflichtend von einem Verwalter gehütet werden. Dieser habe sich, wie der neue Text aus dem Vatikan ausführt, skrupulös an die Absichten der Geber zu halten, müsse regelmäßig Buch führen und jährlich sowohl eine Haushaltsbilanz als auch eine Bilanzvorschau erstellen. Auf keinen Fall sollen die Mittel für unterschiedliche Verfahren in ein und demselben Topf landen. Teile der Gelder für verfahrensfremde Zwecke abzuzweigen, soll nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Kongregation möglich sein.

Die Normen zurren auch die Kontrolle des Finanzverwalters fest. Die Kongregation hat demnach jederzeit das Recht, vom Verwalter jedwede Finanzinformation anzufordern. Sie kann auch Disziplinarmaßnahmen verhängen. Umgekehrt kann die vatikanische Kongregation einem Antragsteller - etwa aus ärmeren Diözesen der Weltkirche - auch finanziell unter die Arme greifen, wenn dieser in der römischen Phase des Verfahrens Schwierigkeiten hat, die verlangten Zuschüsse oder Gebühren aufzubringen.

Selig- und Heiligsprechungsverfahren können bis zu ihrem Abschluss im Einzelfall bis zu einigen hunderttausend Euro kosten. Neben wissenschaftlichen Untersuchungen für die Anerkennung von Wundern verlangen die Anwälte der Antragsteller oft beträchtliche Honorare. Das Geld dafür stammt in der Regel aus katholischen Stiftungen.

http://de.radiovaticana.va/news/2016/03/10/reform_bei_heiligsprechungen_soll_finanzielle_klarheit_herr/1214335





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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 08.09.2016
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