Ökumenisches Heiligenlexikon

Totensonntag - Ewigkeitssonntag - Gedenktag der Entschlafenen
orthodox: Sonntag des Gerichts

Gedenktag evangelisch: letzter Sonntag des Kirchenjahres

Gedenktag orthodox: vorletzter Sonntag vor der Adventszeit

Die Reformation lehnte ein spezielles Totengedenken mit Hinweis auf das Matthäusevangelium 8, 22 (lass die Toten ihre Toten begraben) zunächst ab und übernahm nicht die Tradition des katholischen Allerseelentages. Der Wunsch nach einem Tag des Gedenkens blieb jedoch, so wurde schon bald der letzte Sonntag des Kirchenjahres, der Tag des jüngsten Gerichts und heutige katholische Christkönigsonntag diesem Gedenken geöffnet, zuerst 1540 in der Brandenburger Kirchenordnung, 1556 auch in Waldeck als Fest des jüngsten Tages.

Aber erst König Friedrich Wilhelm III. von Preußen ordnete 1816 an, den letzten Sonntag des Kirchenjahres - zunächst als Gedenktag der Freiheitskriege gegen Napoleon - zu begehn. Schnell wurde er dann zum allgemeinen Feiertag zur Erinnerung an alle Verstorbenen und von anderen evangelischen Landeskirchen übernommen als das Gegenstück zur Feier von Allerseelen. Dennoch blieben Vorbehalte, die lutherische Agende von 1954 nennt noch nicht den Begriff Totensonntag; im kirchlichen Sprachgebrauch wird der Tag als Gedenktag der Entschlafenen bezeichnet. So hat der letzte Sonntag des Kirchenjahres unterschiedliche Namen:
Totensonntag als Erinnerung an die erkennbare äußerste Grenze des menschlichen Lebens und Tag des Gedenkens.
Ewigkeitssonntag als Trost in der Angst vor dem Sterben.
Tag des jüngsten Gerichts als Erinnerung an das letzte Wort, das Gott über uns sprechen wird.
Letzter Sonntag des Kirchenjahres als Mahnung, dass der letzte Tag unseres Lebens kommen wird.

Am Totensonntag ist es üblich, die Friedhöfe zu besuchen und die Gräber zu schmücken. In den Gottesdiensten wird der im vergangenen Kirchenjahr Verstorbenen gedacht und wird auf die Auferstehung der Toten hingewiesen sowie um das Kommen Christi und des Reiches Gottes gebetet.

Die katholische Kirche feiert am letzten Sonntag des Kirchenjahres das Hochfest Christkönig als Erinnerung an die Macht und die Herrlichkeit Jesu Christi. Das Totengedenkens wird in der katholischen Kirche am Allerseelentag begangen.

Die katholische Kirche gewährt denjenigen Gläubigen vollkommenen Ablass, die das Jesu dulcissime, Redemptor gemeinsam (öffentlich) am Christkönigsfest beten; denjenigen, die dieses Weihegebet sonst andächtig verrichten, wird hierfür Teilablass gewährt:

(V) O liebster Jesus, Erlöser des Menschengeschlechtes, blicke gnädig auf uns herab, die wir in Demut vor deinem Altare knien. Dein sind wir, dein wollen wir bleiben. Damit wir aber noch inniger mit dir verbunden werden, so weiht sich heute jeder von uns freudig deinem heiligsten Herzen. Viele haben dich leider niemals erkannt, viele haben deine Gebote verachtet und dich von sich gestoßen.
(A) Erbarme dich ihrer, o gütiger Jesus, und ziehe alle an dein heiligstes Herz.
(V) Sei du, o Herr, König nicht nur der Gläubigen, die nie von dir gewichen sind, sondern auch der verlorenen Söhne, die dich verlassen haben.
(A) Gib, dass sie bald ins Vaterhaus zurückkehren, damit sie nicht vor Elend und Hunger zugrunde gehen.
(V) Sei du König auch über die, welche durch Irrtum getäuscht oder durch Spaltung von dir getrennt sind.
(A) Rufe sie zum sicheren Hort der Wahrheit und zur Einheit des Glaubens zurück, auf dass bald eine Herde und ein Hirt werde.
(V) Verleihe, o Herr, deiner Kirche Wohlfahrt, Sicherheit und Freiheit. Schenke allen Völkern Ruhe und Ordnung. Gib, daß von einem Ende der Erde bis zum andern der gleiche Ruf erschalle:
(A) Lob sei dem göttlichen Herzen, durch das uns Heil gekommen ist. Ihm sei Ruhm und Ehre in Ewigkeit. Amen.

Die Orthodoxe Kirche begeht den Sonntag des Gerichts am vorletzten Sonntag vor der großen Fastenzeit im Advent.





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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 19.05.2018
korrekt zitieren:
Joachim Schäfer: Artikel
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet das Ökumenische Heiligenlexikon in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://d-nb.info/1175439177 und https://d-nb.info/969828497 abrufbar.

Quellen:

• Handbuch der Ablässe, Normen und Bewilligungen. Deutsche Ausgabe des Enchiridion Indulgentiarum, Rosenkranz-Verlag, München 1971