Die Freeware-Losungsprogramme verwenden die Losungen
der Herrnhuter Brüdergemeine, d. h.
die spezielle Auswahl von alt- und neutestamentlichen Bibelstellen,
mit der freundlichen Genehmigung der
Evangelischen Brüder-Unität Herrnhut und Bad Boll
(http://www.ebu.de)
und der Verlagsgemeinschaft Hänssler-Verlag
(http://www.haenssler.de)
und Friedrich Reinhardt-Verlag
(http://www.reinhardt.ch).
Dritttexte, Angaben zur Bibellese
Die Genehmigung erlaubt die Einbindung der im Losungsbüchlein angegebenen
Textstellen für die Bibellese,
jedoch nicht die Verwendung
der "Dritttexte", wie Liedverse oder Gebetstexte.
Form der Verbreitung
Der Inhalt der Programmpakete darf nur in unveränderter Form
weitergegeben werden. Einzelne Dateien dürfen weder
entfernt oder geändert noch einzeln weitergegeben werden.
Insbesondere ist es nicht gestattet, die Losungstexte des aktuellen Jahres ohne
die zugehörigen Anzeigeprogramme weiterzugeben oder die Losungstexte abzuändern.
Losungstexte des jeweiligen Vorjahres und älter
dürfen auch ohne Anzeigeprogramme
weitergegeben werden; die weiteren Bestimmungen bleiben unverändert erhalten.
Nicht-kommerzielle Verbreitung
Die Programme dürfen nur kostenlos weitergegeben werden.
Kommerzielle Werbung, entgeltlicher Vertrieb oder eine Verbreitung über kommerzielle
Anbieter ist unzulässig.
Deutsche "Losung"
Das deutsche Wort "Losung" ist in Verbindung mit den Freeware-Losungsprogrammen
durch Copyright geschützt. Die deutschen Losungen dürfen
ausschließlich unter dem Namen "Losung" verwendet werden.
Verwendung der Losungstexte in Programmen
Die Losungstexte dürfen in einem Softwareprogramm
nur verwendet werden, wenn
die einzige Funktion des Programmes darin besteht,
den Losungstext auf dem Bildschirm
auszugeben. Zulässig ist auch die Verwendung
eines weit verbreiteten,
allgemein verwendbaren Dienstprogrammes
(z. B. eines Internetbrowsers oder einer Datenbank).
Die Losungstexte dürfen nicht zur Aufwertung eines
Anwendungsprogrammes (z. B. eines Organizer-Programmes) verwendet werden.
Copyright für die Bibeltexte
Für jede von den Freeware-Losungsprogrammen unterstützte Sprache gilt:
die oben genannte Genehmigung, die Auswahl der Losungs-Bibelstellen zu verwenden,
kann, muß aber nicht, auch die Erlaubnis der jeweiligen Bibelgesellschaft
beinhalten, die Bibeltexte (Übersetzung) selbst zu verwenden.
Die entsprechenden Copyright-Vermerke für die Bibeltexte (Übersetzung)
finden sich in der jeweiligen Losungstextdatei oder in einem Zusatztext
und müssen dem Benutzer zugänglich sein.
Copyright für die Freeware-Losungsprogramme
Die Programme selbst sind
urheberrechtlich für den jeweiligen Programmierer geschützt.
Es gelten die bei den Programmen angegebenen Bedingungen.
Einsehbarkeit der Lizenzbedingungen
Die Lizenzbedingungen müssen dem Benutzer zugänglich sein.