Patron werden
Im Kirchenrecht der katholischen Kirche gab es bis 1983 noch eine Bestimmung über Patronate, wonach es solche für
Orte, Gemeinschaften und juristische Personen geben kann. Von Krankheiten, Widerfahrnissen, Sachen und Tieren war dort
nicht die Rede. 1973 erlies die Liturgiekongregation des Vatikan Normen für die
Zuteilung von Patronaten, die sich an diesen Bestimmungen ausrichteten und die bis heute gültig sind. Das neue
Kirchenrecht von 1983 regelt nur noch das Patronat für eine Kirche und legt fest, dass jede Kirche einen Titel
-
also einen Patron - haben muss.
Nach den seit 1973 geltenden Bestimmungen der Liturgiekongregation erfolgt die Ernennung eines Patrons / einer Patronin
in drei Schritten:
1. die Menschen eines Ortes, einer Region, eines Landes erwählen sich einen Heiligen - nur in Ausnahmefällen einen
Seligen,
2. die zuständige kirchliche Obrigkeit – der Bischof für seine Diözese, die Bischofskonferenz für eine Region oder
ein Land, die zuständigen Oberen für Orden und andere Gemeinschaften, der Heilige Stuhl für die Weltkirche - bestätigen
diese Wahl,
3. die Liturgiekongregation bestätigt die Bestellung zum Patron.
Sehr viele Patronate haben aber nie ein offizielles Verfahren durchlaufen, sondern sind aus der Tradition erwachsenen.
Offizielle Patrone aber sind in ihrem Zuständigkeitsbereich
im liturgischen Kalender herausgehoben und haben dort
dann Eigenfeste
und damit einen höheren Rang als anderswo.