Hinweise zu Stadlers »Heiligen-Lexikon« Abkürzungen
Donatus von Besançon
S. Donatus, (7. Aug. al. 7. 22. Juli), ein Bischof von Besançon in Frankreich, war der Sohn des Herzogs Waldelenus (Wandalens) und seiner Gemahlin Flavia, in der Gegend zwischen den Alpen und dem Juragebirg, und wurde von Gott, da seine Eltern in glücklicher aber kinderloser Ehe lebten, durch die Fürsprache des hl. Columban, den seine Eltern in Luxeuil besuchten, erfleht, mit dem Bedingen, daß sie gelobten, den zu erhoffenden Sprößling Gott zu weihen, Pathenstelle aber ihn vertreten zu lassen. Bereitwilligst verstanden sie sich dazu, und in kurzer Zeit war Flavia in gesegneten Umständen. Sobald sie geboren hatte, etwa im J. 594, wurde das Kind dem Versprechen gemäß nach Luxeuil gebracht und Columban gab ihm in der Taufe den Namen Donatus d.i. der Geschenkte. Die erste Pflege und Erziehung erhielt er im elterlichen Hause, bald aber kam er in das genannte Kloster zurück und gewann hier unter der weisen Leitung des Columban das klösterliche Leben so lieb, daß er, auch als Columban von Theodorich II. vertrieben worden war, nicht mehr in die Welt zurückkehren wollte. Er zählte erst 30 Jahre, als er im Jahre 624 auf den bischöflichen Stuhl von Besançon erhoben wurde, errichtete alsbald in seiner bischöflichen Stadt, da er großen Zulauf hatte, das Mannskloster St. Paul unter der Regel des hl. Columban und Benedict, und suchte unter seinem Klerus eine klösterliche Lebensweise einzuführen. Als Waldelenus gestorben war, gründete seine Gemahlin Flavia unter Mitwirkung des Donatus ebenfalls zu Besançon ein Nonnenkloster zu Ehren der seligsten Jungfrau Maria, Jussunum genannt, in welches sie sich mit ihrer jüngern Tochter Sirudes zurückzog, um daselbst ihre letzten Lebenstage in Gottseligkeit zuzubringen. Der hl. Donatus verfaßte für dieses Kloster auf Bitten der Klosterfrauen nach längerem Widerstreben eine besondere Ordensregel in 77 Capitel, die von Manchen, wie von Schröckh (vgl. Kirchengeschichte, 20. Thl. S. 79 ff.), ins Lächerliche gezogen wurde, die aber aus dem Geiste der Zeit sich recht gut rechtfertigen läßt. Der hl. Donatus, der auch ein Commonitorium ad fratres S. Pauli et S. Stephani verfaßte, starb in hohem Alter; wann, ist nicht bekannt, jedenfalls aber nach dem Jahre 656 (nach den Bollandisten und Butler 660), und wird sein Fest in der Diöcese Besançon am 7. Aug., an andern Orten auch am 7. und 22. Juli gefeiert.