Ökumenisches Heiligenlexikon

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Melorus


S. Melorus, M. (3. Jan. al. 1. u. 17. Oct.). Der hl. Melorus oder Meliorus gehört mehr der frommen Sage als der Geschichte an. Es läßt sich kaum bestimmen, wie viel von jener für diese zu verwerthen sei. Sein Vater war Herzog von Cornwall (Cornubia), und hieß Melianus. (S. d.) Dessen Bruder Rinoldus (Reynoldus), welcher nach der Herrschaft strebte, tödtete ihn und strebte auch dem Sohne nach dem Leben. Doch wurde Melorus, auf vereintes Bitten der Bischöfe, dahin begnadigt, daß ihm die rechte Hand und der linke Fuß abgenommen und der Eintritt ins Kloster zur Pflicht gemacht wurde. Er bekam nun eine silberne Hand und einen Fuß aus Erz, deren er sich wie die übrigen Glieder bedienen konnte. Darüber aufs Neue erschreckt, ließ ihn Rinoldus von einem gewissen Cerialtanus ums Leben bringen. Er wurde aus Cornwall nach Wilton übertragen, und in dem einst sehr berühmten Ambrestariensischen Kloster beigesetzt, von da aber später nach Gallien gebracht. Wenigstens sagen mehrere Martyrologien von einer Uebertragung nach Meaux (Meldae). Er wird bald am 3. Jan., bald am 1. Oct. genannt, und heißt auch Melor, Melon und Melior. Usuardus und Ferrarius geben auf den 1. Oct. seine Translation an. Bei den Boll. (Oct. VIII. 7) steht er noch einmal unter dem Namen Melorius am 17. Oct. Auch Castellanus nennt ihn am 1. Oct. und zwar mit dem der Legende entsprechenden Beinamen princeps, Fürst. Bei Lobineau findet er sich am 2. Oct. unter dem Namen Melarius. Migne nennt ihn Meloir und gibt als Ort seiner Verehrung die Diözese Quimper an. Er setzt hinzu, er sei von den Heiden ums Leben gebracht worden, seine Reliquien aber habe man im J. 965 in der Kirche St. Magloire zu Paris beigesetzt. (I. 136-137 u. 1089).




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zuletzt aktualisiert am 00.00.2014
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