Hinweise zu Stadlers »Heiligen-Lexikon« Abkürzungen
Sonnatius von Reims
B. Sonnatius. Ep. Conf. (20. Oct.) Dieser Selige war längere Zeit Archidiacon der Kathedralkirche zu Rheims und folgte dem Erzbischofe Romulsus (vom J. 590-593). Die Boll. geben seine Geschichte, in Ermanglung einer besondern Biographie, nach Auszügen aus Flodoard's (gest. im J. 966) hist. eccl. Remensis. Er war eifrig bedacht auf die Hebung der Kirchenzucht und des Gottesdienstes und ging in Allem mit dem eigenen Beispiele voran. Im J. 613 erhob er mit großer Feierlichkeit die Reliquien seines hl. Vorfahrers Remigius3 und setzte ihm ein kostbares Grabmal. Im J. 625 hielt er ein Concil von mehr als 40 Bischöfen, auf welchem die wichtigsten Disciplinargesetze früherer SynodeSynode (altgriech. für „Zusammenkunft”) bezeichnet eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten. In der alten Kirche wurden „Konzil” und „Synode” synonym gebraucht. In der römisch-katholischen Kirche sind Synoden Bischofsversammlungen zu bestimmten Themen, aber mit geringerem Rang als Konzile. In evangelischen Kirchen werden nur die altkirchlichen Versammlungen als Konzile, die neuzeitlichen Versammlungen als Synode bezeichnet. n wieder eingeschärft und in 25 Canonen zusammengestellt wurden. Darunter sind besonders hervorzuheben, daß Verjährung zu keinem Rechtstitel für unrechtmäßigen Besitz kirchlicher Güter werden könne; daß man bei Verhängung kirchlicher Strafen mit größter Vorsicht verfahren solle; daß der Schuldige wirksame Buße versprechen müsse, wenn das Asylrecht auf ihn Anwendung finden solle; daß gegen solche, die ihre christlichen Dienstboten zum Abfalle vom Glauben verleiten, mit Einziehung ihrer Güter vorzugehen sei; daß heidnische Wahrsagerkünste verboten seien; daß Kirchengefäße nur zum Zwecke der Auslösung von Gefangenen von den Bischöfen zerbrochen und veräußert werden dürfen. Zugleich sorgte er auch für das zeitliche Gut seiner Kirche, für welche er viele ungerecht entzogene Besitzungen durch Vermittelung der Königin Brunhildis zurückerhielt. In seinem Testamente setzte er die Basilica des hl. Remigius, in welcher er begraben werden wollte, als Haupterben ein und starb (nach den Boll.) noch vor d. J. 663. Im J. 1204 am 4. Nov. wurden seine Reliquien durch den Cardinal Guido von Präneste, zugleich Erzbischof von Rheims, in die Kathedrale von Notre Dame übertragen, wo sie bald darauf (1210) in Folge eines Brandes zu Grunde gingen. (VIII. 899-909.)