Ökumenisches Heiligenlexikon

Investiturstreit


Im 11. und 12. Jahrhundert eskalierte der Konflikt zwischen Kirche und Staat um die Rolle der weltlichen Herrscher bei der Amtseinsetzung von Bischöfen und Äbten. Dabei war vor allem strittig, dass der Landesherr dem geistlichen Würdenträger Ring und Stab überreichte, die Symbole seiner geistlichen Autorität.

Auch die Laieninvestitur, die Einsetzung von Bischöfen durch Herrscher, die keine geistlichen Weihen hatten, welche im frühen Mittelalter aufgekommen war, wurde angefochten. Die Laieninvestitur entstand im Umfeld des Feudalsystems, in dem geistliche Würdenträger oft zugleich weltliche Herrscher und damit Vasallen des Königs waren. Kaiser und Könige versuchten, die reichen und mächtigen geistlichen Würdenträger an sich zu binden, indem sie ihnen im Gegenzug Schutz anboten. Den weltlichen Landesherren war die Loyalität der Bischöfe und Äbte meist wichtiger als deren moralische Integrität.

In der Mitte des 11. Jahrhunderts gab es in Teilen Frankreichs und Englands sowie im Heiligen Römischen Reich eine starke Bewegung zur Reformierung der Kirche. Die Reformer kritisierten, dass die Laieninvestitur nicht den alten Kirchengesetzen entsprach, und führten auf sie den moralischen Verfall des damaligen KlerusEin Kleriker ist in der orthodoxen, katholischen, anglikanischen und altkatholischen Kirche ein geweihter Amtsträger, der eine der drei Stufen des Weihesakraments - Diakon, Priester oder Bischof - empfangen hat. Im Unterschied zu den Klerikern bezeichnet man die anderen Gläubigen als Laien. Angehörige von Ordensgemeinschaften gelten, wenn sie nicht zu Priestern geweiht sind, als Laien und in der Orthodoxie als eigener geistlicher Stand. In den protestantischen Kirchen gibt es keine Unterscheidung von Klerus und Laien. zurück, insbesondere dessen Nachsicht gegenüber der Nichteinhaltung des Zölibats sowie der weit verbreiteten Simonie.

Heinrich IV., unterstützt von Abt Hugo von Cluny, seinem Taufpaten, bittet die Markgräfin Mathilde von Tuscien um Vermittlung bei Papst Gregor VII. Inschrift: „Der König bittet den Abt, auch Mathilde fleht er an”. Aus: Donizo: Vita der Mathildis, Pergament, vor 1114 in Oberitalien, in der Apostolischen Bibliothek im Vatikan
Heinrich IV., unterstützt von Abt Hugo von Cluny, seinem Taufpaten, bittet die Markgräfin Mathilde von TuscienTuscien, etwa der heutigen Toskana entsprechend, war seit 754 Markgrafschaft und Teil des Königreiches Italien im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. um Vermittlung bei Papst Gregor VII.
Inschrift: Der König bittet den Abt, auch Mathilde fleht er an. Aus: Donizo: Vita der Mathildis, Pergament, vor 1114 in Oberitalien, in der Apostolischen Bibliothek im Vatikan

Unter Papst Leo IX. fasste die Kirchenreform auch in Rom Fuß. 1059 verurteilte Papst Nikolaus II. die Laieninvestitur; gleichzeitig schloss er den Kaiser von einer rechtswirksamen Teilnahme an der Papstwahl aus. Papst Gregor VII. erklärte 1075 im Dictatus Papae den Bischof von Rom als alleinigen und unbeschränkten Herr der Kirche, auch über den Metropoliten von Byzanz; er verbot ausdrücklich jede Laieninvestitur und nahm das alleinige Recht in Anspruch, kaiserliche Würdezeichen zu tragen, Kaiser abzusetzen und die Untertanen eines ungerechten Herrschers vom Treueeid zu entbinden. Der machtbewusste Gregor verfocht - weit über die Ideen der Reformen von ClunyDie Reformen von Cluny gingen im 10. Jahrhundert aus vom Benediktinerkloster Cluny in Burgund. Ziel war die strenge Beachtung der Benediktinerregel und Vertiefung der Frömmigkeit des einzelnen Mönches sowie eine neue Gewissenhaftigkeit bei der Feier des täglichen Gottesdienstes. Die Klosterwirtschaft sollte selbständig zum Erhalt des Klosters dienen können und die Klöster aus dem Herrschaftsanspruch der weltlichen Herren aber auch der Bischöfe herausgenommen und direkt dem Schutz des Papstes unterstellt werden. hinausgehend - das Konzept einer Theokratie, in der alle weltlichen Herrscher ihm unterstehen.

Das erregte den Zorn des Königs Heinrich IV., er forderte - durchaus mit Unterstützung auch der geistlichen Reichsfürsten - den Papst auf, vom Stuhl Petri zu steigen; daraufhin wurde er nun seinerseits von Papst Gregor VII. gebannt.

Ruine der Burg Canossa
Ruine der Burg Canossa

Nun unterstützten die meisten Reichsfürsten den Papst: die geistlichen Fürsten fürchteten um ihr Amt, die weltlichen sahen die Gelegenheit, den König zu schwächen und so ihren Einfluss stärken zu können. Sie verpflichteten ihn, binnen eines Jahres sich aus dem Bann zu lösen. Deshalb musste Heinrich 1077 den berühmten Buß-Gang auf die Burg Canossa antreten, wo er sich im Büßergewand dem Papst unterwarf: Mitten im Winter erschien Heinrich an drei Tagen hintereinander vor der Burg, in Tränen und den Büßerstrick um den Hals, um die Lösung des Bannes durch den Papst zu erreichen - so schilderte es jedenfalls Gregor VII. in einem Brief.

Tatsächlich hatte sich der Papst in der Burg, die Gräfin Mathilde von TuscienTuscien - etwa der heutigen Toskana entsprechend - war seit 754 Markgrafschaft und Teil des Königreiches Italien im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. gehörte, wohl verschanzt weil er Heinrichs aufmarschierende Truppen fürchtete, der auch Unterstützung von den Lombarden erhielt. Papst und König haben verhandelt, Heinrich hat die Rechte der Kirche anerkannt, aber auch die Lösung des Bannes erreicht und damit die Loyalität der Fürsten. Dennoch baute der Papst Rudolf von Schwaben zum Gegenkönig auf; erst nach langen Bürgerkriegen konnte Heinrich IV. sich 1087 schließlich durchsetzen. 1084 schon konnte er Gregor VII. aus Rom vertreiben und sich von Gegenpapst Clemens III. zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches krönen lassen. Dieser direkte Widerstreit endete mit Gregors Tod im Exil 1085; sein Feldzug gegen die Laieninvestitur schien damit gescheitert.

Die Nachfolger Gregors waren bei der Suche nach Lösungen flexibler. Die Kirche wollte vor allem sicherstellen, dass weltliche Herrscher keine geistlichen Ämter verliehen. Für die Könige war vor allem wichtig, dass Bischöfe, die auch weltliche Herrschaft ausübten, die Macht des Königs anerkannten. Als Anselm zum Erzbischof von Canterbury ernannt wurde, geriet er darüber mit König Heinrich I. von England in einen heftigen Streit. 1107 gelang ihm ein Kompromiss, in dem sowohl Erzbischof wie König ihre Ziele erreichten.

Das Wormser Konkordat zwischen Papst Callistus II. und Kaiser Heinrich V. aus dem Jahr 1122, das auf den Lobwiesen in Worms verkündet wurde, knüpfte an die englische Lösung an: danach hatte die Kirche das Recht, den Bischof zu wählen und der KlerusEin Kleriker ist in der orthodoxen, katholischen, anglikanischen und altkatholischen Kirche ein geweihter Amtsträger, der eine der drei Stufen des Weihesakraments - Diakon, Priester oder Bischof - empfangen hat. Im Unterschied zu den Klerikern bezeichnet man die anderen Gläubigen als Laien. Angehörige von Ordensgemeinschaften gelten, wenn sie nicht zu Priestern geweiht sind, als Laien und in der Orthodoxie als eigener geistlicher Stand. In den protestantischen Kirchen gibt es keine Unterscheidung von Klerus und Laien. führte die Investitur mit Ring und Stab durch; die Wahl fand jedoch in Gegenwart des Kaisers statt und dieser übertrug durch die Investitur mit dem Zepter die zum Bistum gehörenden Ländereien und Einkünfte.

Trotz des Konkordats konnte die Kirche im Mittelalter die Nominierung von Bischöfen nie ganz unter ihre Kontrolle bringen; das Problem stellte sich immer wieder. In Frankreich stand die Investitur im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen um den Gallikanismus im 17. Jahrhundert.

Die Burg Canossa ist täglich außer montags von 10 Uhr bis 16 Uhr, samstags und sonntags bis 18 Uhr geöffnet, der Eintritt beträgt - einschließlich des Museums - 4 €. (2023)





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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 20.08.2023

Quellen:

• http://www.canossa2006.de/index.php?a=8 nicht mehr erreichbar
• Chronik-Kalender 2007, Harenberg, Dortmund 2006
• zeitzeichen 8/2006

korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet das Ökumenische Heiligenlexikon in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://d-nb.info/1175439177 und https://d-nb.info/969828497 abrufbar.