Ökumenisches Heiligenlexikon

Zölibat


Zölibat, vom lateinischen caelebs allein, unvermählt lebend, meint den Zustand der Ehelosigkeit sowie der geschlechtlichen Enthaltsamkeit. Der (oder das) Zölibat existiert in verschiedenen religiösen Traditionen, so z. B. im alten Judentum und bei den Essenern sowie bei Mönchen und Nonnen im Buddhismus und Hinduismus.

In der katholischen Kirche ist der Zölibat seit dem 6. Jahrhundert für alle Geistlichen vorgeschrieben. Schon bei der SynodeSynode (altgriech. für „Zusammenkunft”) bezeichnet eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten. In der alten Kirche wurden „Konzil” und „Synode” synonym gebraucht. In der römisch-katholischen Kirche sind Synoden Bischofsversammlungen zu bestimmten Themen, aber mit geringerem Rang als Konzile. In evangelischen Kirchen werden nur die altkirchlichen Versammlungen als Konzile, die neuzeitlichen Versammlungen als Synode bezeichnet. von Elvira - heute der Stadtteil Albaicín in Granada - in Spanien um 306 wurde allen Angehörigen des KlerusEin Kleriker ist in der orthodoxen, katholischen, anglikanischen und altkatholischen Kirche ein geweihter Amtsträger, der eine der drei Stufen des Weihesakraments - Diakon, Priester oder Bischof - empfangen hat. Im Unterschied zu den Klerikern bezeichnet man die anderen Gläubigen als Laien. Angehörige von Ordensgemeinschaften gelten, wenn sie nicht zu Priestern geweiht sind, als Laien und in der Orthodoxie als eigener geistlicher Stand. In den protestantischen Kirchen gibt es keine Unterscheidung von Klerus und Laien. ab dem Diakon der Vollzug einer vorher schon geschlossenen Ehe untersagt. Papst Benedikt VIII. verfügte 1022 auf der Synode in Pavia<&/a> gemeinsam mit Kaiser Heinrich II., dass Geistliche künftig nicht mehr heiraten dürfen; dabei spielte die kultische Reinheit eine Rolle, aber vor allem sollte verhindert werden, dass Kirchenbesitz an die Kinder vererbt wird; Verstöße wurden mit Kirchenstrafen belegt. Unter Papst Nikolaus II. wurde 1059 durch die Synode im Lateran an San Giovanni in Laterano, dem damaligen Sitz des Papstes, denjenigen Priestern die Zelebration der Heiligen Messe verboten, denen ein notorisches Konkubinat nachgewiesen werden konnte. Bis zum 2. Konzil im Lateran 1139 gab es sowohl verheiratete - aber enthaltsam lebende - als auch unverheiratete Priester; nun wurde festgelegt, dass höhere Kleriker, die geheiratet haben oder eine Konkubine halten, Amt und Pfründe verlieren und die von ihnen gehaltenen Messen nicht mehr gehört werden dürfen. Die Priesterweihe wurde in der römisch-katholischen Kirche zum unbedingten Ehehindernis. 1 Dies gilt aber nicht für die mit der katholischen Kirche unierten Ostkirchen, dort sind die Priester wie in den Orthodoxen Kirchen meist verheiratet.

Maßgeblich für die Entscheidung des 2. Konzils im Lateran weren wirtschaftliche Interessen: Die Kirche wollte verhindern, dass Priesterkinder Erbansprüche stellen, das von KlerikernEin Kleriker ist in der orthodoxen, katholischen, anglikanischen und altkatholischen Kirche ein geweihter Amtsträger, der eine der drei Stufen des Weihesakraments - Diakon, Priester oder Bischof - empfangen hat. Im Unterschied zu den Klerikern bezeichnet man die anderen Gläubigen als Laien. Angehörige von Ordensgemeinschaften gelten, wenn sie nicht zu Priestern geweiht sind, als Laien und in der Orthodoxie als eigener geistlicher Stand. In den protestantischen Kirchen gibt es keine Unterscheidung von Klerus und Laien. erworbene Vermögen sollte an die Kirche fallen. Die Regelungen des Konzils wurden oft nicht durchgesetzt; unter Zölibat verstand man verschiedenes, von sexueller Enthaltsamkeit an Sonntagen bis zum Heiratsverbot für verwitwete Priester. Noch im 17. Jahrhundert wurden etwa Priesterämter im Münsterland - ganz wie bei den Evangelischen - von Geistlichen an ihre Söhne vererbt.

In der römisch-katholischen und in der orthodoxen Kirche gilt der Zölibat nach den Bestimmungen im Codex Iuris Canonici von 1917 für Angehörige der Ordensgemeinschaften. In den Orthodoxen Kirchen dürfen Geistliche, die in der Gemeinde tätig sind, vor ihrer Ordination heiraten und dann verheiratet leben, während Bischöfe den Zölibat befolgen.

1 Der Papst kann Dispens von der Ehelosigkeit - nicht von der Enthaltsamkeit - erteilen, was derzeit ausschließlich bei zur römisch-katholischen Kirche konvertierten, verheirateten evangelischen oder anglikanischen Geistlichen, die von einem Bischof zur Priesterweihe zugelassen werden, praktiziert wird.





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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 19.03.2023

Quellen:

• Hubert Wolf: Zölibat. 16 Thesen. C.H.Beck, München 2019

korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet das Ökumenische Heiligenlexikon in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://d-nb.info/1175439177 und https://d-nb.info/969828497 abrufbar.