Trinitatis - Dreieinigkeitsfest
Gedenktag katholisch: am Sonntag nach Pfingsten
Hochfest in der katholischen Kirche
Ordenskalender des Trinitarierordens
Fest I. Klasse Im alten Messbuch entspricht die I. Klasse einem Hochfest.
Gedenktag evangelisch: am Sonntag nach Pfingsten
Gedenktag orthodox: am Sonntag nach Pfingsten
Die Woche nach der Pfingstwoche beginnt mit dem Festtag Trinitatis
. Das Fest feiert
das Geheimnis der göttlichen Dreieinigkeit
- im katholischen Sprachgebrauch Dreifaltigkeit
: Gott als Vater, als
Sohn und als Heiliger Geist. Das Trinitatisfest gibt es erst seit dem 10.
Jahrhundert, wobei es noch über eine längere Zeit Differenzen gab, ob es überhaupt gefeiert werden solle. 1334 wurde es von
Papst Johannes XXII. für die gesamte katholische Kirche eingeführt, seit dem 18. Jahrhundert ist der heutige Termin gebräuchlich.
Für die protestantischen Kirchen hat das Trinitatisfest eine größere Bedeutung gewonnen als für die römische Kirche. Es wird
oft als Fest des Glaubensbekenntnisses begangen durch die Verlesung der zwei anderen Bekenntnisse, die neben dem üblichen
apostolischen
Glaubensbekenntnis weniger bekannt sind, aber auch zu den altkirchlichen Bekenntnissen der Kirche gehören,
die allen Konfessionen gemeinsam sind: das nicänische
und das
athanasianische
Glaubensbekenntnis.
In der Orthodoxen Kirche wird die Allerheiligste Dreifaltigkeit am Pfingstsonntag gefeiert, während der Pfingstmontag mehr dem Heiligen Geist gewidmet ist.
Bauernregeln:
Wie zu Dreifaltigkeit das Wetter fällt, / es bis zum Monatsende anhält.
Ist Dreifaltigkeit klar und hell, / wächst der Hafer schnell.
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korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel Trinitatis - Dreieinigkeitsfest, aus dem Ökumenischen Heiligenlexikon - https://www.heiligenlexikon.de/Kalender/Trinitatis.html, abgerufen am 23. 12. 2024
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet das Ökumenische Heiligenlexikon in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://d-nb.info/1175439177 und https://d-nb.info/969828497 abrufbar.
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• http://www.bauernregeln.net/mai.html - abgerufen am 18.07.2023