Ökumenisches Heiligenlexikon

Rupert Mayer

1 Gedenktag katholisch: 1. November
nicht gebotener Gedenktag im deutschen Sprachgebiet und im Jesuitenorden: 3. November
gebotener Gedenktag im Erzbistum München und Freising: 3. November
Diözesankalender Augsburg, Freiburg i.Br., Hildesheim, Osnabrück, Regensburg, Speyer, Würzburg
nicht gebotener Gedenktag im Bistum Eichstätt: 5. November

Name bedeutet: der Ruhmreiche, Glänzende (germanisch - althochdt.)

Ordensmann, Priester
* 23. Januar 1876 in Stuttgart in Baden-Württemberg
1. November 1945 in München in Bayern


Rupert Mayers Eltern Rupert und Emilie Karoline geb. Wehrle
Rupert Mayers Eltern Rupert und Emilie Karoline geb. Wehrle

Rupert Emil Mayer wuchs als Sohn eines Kaufmanns in Stuttgart auf, besuchte dort das Eberhard-Ludwigs-Gymnasium und dann das Spohn-Gymnasium in Ravensburg. Er studierte anschließend Philosophie und Theologie in Freiburg, am Georgianum der Universität in München und die Universität in Tübingen im katholischen Studienhaus Wilhelmstift, bis er 1899 zum Priester geweiht wurde. 1900 trat er in Feldkirch in Vorarlberg dem Jesuitenorden bei. Ab 1906 zog er als Volksmissionar durch die Schweiz, Deutschland und die Niederlande. 1912 kam er als Seelsorger für Zuwanderer nach München und wurde damit einer der ersten Arbeiterpriester in Deutschland. 1914 ging er als Soldatenseelsorger an die Fronten des 1. Weltkrieges und wurde 1917 als erster Feldgeistlicher mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet: er hatte sich eine lebensgefährliche Verletzung zugezogen, weil er sich schützend über einen schwer verletzten Soldaten gebeugt hatte; ein Bein musste ihm amputiert werden.

„Bürgersaalkirche” der „Marianischen Männerkongregation” in München
Bürgersaalkirche der Marianischen Männerkongregation in München

In den restlichen Kriegsjahren predigte Rupert Mayer wieder in München. 1921 wurde er Präses der Marianischen Männerkongregation, in den 20er-Jahren galt er als die Stimme der Katholiken in München und ob seines Engagements für soziale Fragen als der 15. Nothelfer Münchens. Schon früh erkannte er die Gefahren des heraufziehenden Nationalsozialismus und warnte vor dieser Bewegung. Im Januar 1937 wurde er dann von den Nazis erstmals verhaftet, verweigerte ausdrücklich sein Einverständnis zu einem Redeverbot und wurde schließlich wegen einer Predigt zu sechs Monaten Haft verurteilt.

Rupert Mayer (rechts) im Kloster Ettal
Rupert Mayer (rechts) im Kloster Ettal

Wegen konsprativer Kontakte wurde er im November 1939 erneut verhaftet, mehrfach verurteilt und sieben Monate im Konzentrationslager Sachsenhausen - im heutigen Stadtteil von Oranienburg in Brandenburg - in Isolationshaft gehalten. 1940 wurde er freigelassen mit der Auflage eines Predigtverbotes; die fünf Jahre bis zum Ende des Krieges verbrachte er mit Verbot von Kontakten nach außen und dem Verbot öffentlicher Gottesdienste und unter Bewachung durch die Geheime Staats-Polizei im Kloster Ettal. Nach Kriegsende wirkte er wieder als Seelsorger in München. Aber er war auch am Ende seiner Lebenskräfte, am Allerheiligentag starb er während der Messe vor dem Altar der Kreuzkapelle in der Münchner Michelskirche.

Rupert Mayers Grab in der „Bürgersaalkirche” in München
Rupert Mayers Grab in der Bürgersaalkirche in München

Rupert Mayer wurde zuerst auf dem Friedhof der Jesuiten in Pullach bei München beigesetzt, sein Grab war schnell eine von Zehntausenden besuchte Wallfahrtsstätte. Am 23. Mai 1948 wurden seine Gebeine in die Unterkirche der Bürgersaalkirche der Marianischen Männerkongregation in München überführt, Zehntausende gaben dabei das Geleit, bis zum heutigen Tag wird seine letzte Ruhestätte stark besucht. Nach der Seligsprechung wurde in Stuttgart ein Platz nach ihm benannt. In der Klosterkirche in Ettal erinnert eine Büste und eine Gedenktafel an Rupert Mayer.

Karlheinz Oswald: Büste, 1995, in der Domkirche St. Eberhard in Stuttgart
Karlheinz Oswald: Büste, 1995, in der Domkirche St. Eberhard in Stuttgart

Kanonisation: Rupert Mayer wurde am 3. Mai 1987 durch Papst Johannes Paul II. bei dessen zweitem Deutschlandbesuch im Olympiastadion in München als Priester standhaften Glaubens seliggesprochen.

Worte des Heiligen

Am 7. Mai 1936 wurde P. Rupert vor die Staatsanwaltschaft geladen. Er berichtet später davon:
Der Staatsanwalt machte mich darauf aufmerksam, dass über meine Predigten Klagen eingelaufen seien: Ich würde mich auf der Kanzel mit Politik befassen, und das gehe im heutigen Staat nicht mehr. Meine Äußerungen seien mitunter staatsfeindlich. Ich führe eine aufreizende Sprache. Er müsse mich deshalb ernstlich verwarnen. Im Wiederholungsfall würde ich nicht mehr so durchkommen.
Ich sagte, dass ich nie Politiker gewesen sei; es könne sich also nur um politisch gemischte Fragen handeln, zu denen ich mich geäußert habe, Fragen, die Kirche und Staat interessieren. Ich hätte nur vom religiösen Standpunkt aus dazu Stellung genommen und das sei meine Gewissenspflicht. Und wenn staatliche Organe die Kirche angreifen, Klerus und Ordensleute heruntersetzen, so müsse ich als Prediger öffentlich klarstellen, was an den Vorwürfen, die gegen Einrichtungen der Kirche erhoben würden, falsch oder wenigstens übertrieben sei. Da das Heil der unsterblichen Seelen auf dem Spiele stünde, können es mir billig denkende Menschen nicht übel nehmen, wenn ich eine entschiedene Sprache führe. Ich hätte nie jemand persönlich angegriffen, es sei mir nur um die Verteidigung des angegriffenen katholischen Glaubens zu tun gewesen.
Der Staatsanwalt meinte, es gebe doch sehr eifrige Priester, die eine solche Sprache auf der Kanzel nicht führten. Ich meinte, das stelle ich nicht in Abrede, aber da heißt es eben: Sehe ein jeder, wie er's treibe, d. h. jeder müsse nach seinem Gewissen vorangehen und an die Rechenschaft denken, die er als Prediger in einer so verworrenen Zeit einmal vor Gott abzulegen habe.
Der Staatsanwalt wiederholte seine Warnung, sagte aber, er fürchte, dass das bei mir vergeblich gewesen sei. Damit wurde ich entlassen.


Als P. Rupert schließlich verhaftet und vor denselben Staatsanwalt geladen wurde, bot ihm dieser die Freilassung an, wenn er auf eine Predigttätigkeit außerhalb von München verzichte. Darauf gab P. Rupert folgende schriftliche Erklärung ab:
Ich erkläre, dass ich im Falle meiner Freilassung trotz des gegen mich verhängten Redeverbotes nach wie vor, sowohl in den Kirchen Münchens als auch im übrigen Bayern, aus grundsätzlichen Erwägungen heraus, predigen werde. Ich erkläre insbesondere, dass ich auch in Zukunft von der Kanzel herab in der bisherigen Form die Kirche gegen etwaige Angriffe mit aller Entschiedenheit und Offenheit und Schärfe, aber ohne persönlichen Angriff verteidigen werde. Ich werde auch weiterhin in der von mir bisher geübten Art und Weise predigen, selbst dann, wenn die staatlichen Behörden, die Polizei und die Gerichte, meine Kanzelreden als strafbare Handlungen und als Kanzelmissbrauch bewerten sollten.
Vorgelesen und unterschrieben
Rupert Mayer S. J.


Der Forderung, von der Kanzel aus nicht mehr so aufreizend zu sprechen, stellte P. Rupert seine eigene Auffassung entgegen: wenn es um die Rechte Gottes geht; müsse jeder faule Frieden abgelehnt werden. Auch der Gehorsam gegenüber dem Staat ende dort, wo der Staat seine Grenzen überschreitet, gemäß dem Apostelwort: Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen (Apostelgeschichte 5, 29).
Mir kommt das viel ehrlicher vor, als wenn ich durch alle möglichen Phrasen mich durchwinde, um dann das Gleiche zu sagen. Hier wissen die Leute: So ist es, und es ist auch so! … Mir ist das Grobe lieber! Ich habe immer betont, in allen Dingen, die nicht gegen Gottes Gesetz sind, die staatliche Autorität zu achten. Das habe ich nicht bloß so gesagt, sondern das ist mein blutiger Ernst; nicht aus Zwang, sondern weil Gott es haben will: Gebt Gott, was Gottes ist! Gewiss, ich muss dem Staat geben, was ihm gebührt, aber nur deswegen, weil ich Gott gebe, was Gottes ist. Der Herrgott hat das erste Anrecht auf uns. Wir sind vollständiges Eigentum von ihm. Mit Leib und Seele gehören wir ihm an. Deswegen darf ich nie etwas tun, auch wenn es der Staat verlangt, was gegen Gottes Willen ist. Gottes Rechte sind die tiefen und eingeschaffenen, die geheiligten. Und wenn der Staat von mir anderes verlangt, was ich nicht tun darf von Gott aus, dann ist es aus und vorbei mit der Autorität des Staates.

Quelle: W. Sandfuchs: Pater Rupert Mayer, Verteidiger der Wahrheit, Würzburg 1981, S. 131
J. Mühlbauer: Und ich werde niemals schweigen - Pater Rupert Mayer, der Apostel von München. Lippstadt 1975, S. 100
W. Sandfuchs: a. a. O., S. 164 f

Zitate aus Predigten von Rupert Mayer:

Ist das die Hauptsache, dass es einem recht gut geht, dass man viel verdient, angesehen ist, das Leben sich recht gemütlich machen kann, möglichst keinen Verdruss hat, dass einen die Menschen auf Händen tragen, mit einem Wort: dass man in der Welt Glück hat? - Nein! Vom christlichen Standpunkt aus ist die Hauptsache, dass man Gottes Willen erfüllt, ihm dient und so sein ewiges Ziel erreicht. Darin besteht die Lebensaufgabe des Menschen, alles andere muss Nebensache bleiben.

Die Liebe zu Gott ist eine größere Wirklichkeit als die Liebe zwischen zwei Menschen, und wenn es die edelste wäre, ja sein könnte. Nur wird sie einem nicht einfach in den Schoß gelegt. Das muss man sich erringen wie alles, was mit dem Himmel zusammenhängt. … Das Himmelreich leidet Gewalt, und die Gewalt gebrauchen, reißen es an sich [Matthäusevangelium 11, 12]. Mit dem Himmelreich auch die Liebe. Und mit der Liebe auch die Gegenliebe. Da muss man viel beten, ausdauernd und hartnäckig.

Nie dürfen wir für einen faulen Frieden eintreten. Wenn es um Dinge geht, die Gott gebietet, müssen wir durchhalten, auch wenn es Kampf und Streit gibt. Wo die Interessen Gottes in Fragestehen, hört der Friede auf.

Am Kreuz kommt niemand vorbei, sei es nun groß oder klein, und die es nicht tragen wollen, sind unglückliche Menschen.

Quelle: M. I. Grassl: Pater Rupert Mayer - in Selbstzeugnissen. München 1984, S. 57, 73, 89 f, 102

zusammengestellt von Abt em. Dr. Emmeram Kränkl OSB,
Benediktinerabtei Schäftlarn,
für die Katholische SonntagsZeitung

Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon noch nicht online

Das Museum mit Zeugnissen aus dem Leben und Wirken von Rupert Mayer in der Bürgersaalkirche in München ist täglich von 10 Uhr bis 12 Uhr und von 16 Uhr bis 18.30 Uhr - donnerstags bis 21 Uhr zur Besichtigung geöffnet, der Eintritt ist frei. (2020)
Die Gedenkstätte Konzentrationslager Sachsenhausen im heutigen Stadtteil von Oranienburg ist täglich von 8.30 Uhr bis 18 Uhr - im Winter nur bis 16.30 Uhr - zur Besichtigung geöffnet; montags sind dort die Museen aber geschlossen; der Eintritt ist frei. (2023)
Die 1965 eröffnete Gedenkstätte Konzentrationslager Dachau ist täglich von 9 Uhr bis 17 Uhr zur Besichtigung geöffnet, der Eintritt ist frei. (2020)
Die Klosterkirche in Ettal ist täglich von 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr geöffne. (2020)





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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 30.09.2023

Quellen:
• Vera Schauber, Hanns Michael Schindler: Heilige und Patrone im Jahreslauf. Pattloch, München 2001
• Ferdinand Holböck: Die neuen Heiligen der katholischen Kirche, Band 2. Christiana, Stein am Rhein 1992
• http://www.jesuit.org.tw/01/14-1103.htm nicht mehr erreichbar
• Lexikon für Theologie und Kirche, begr. von Michael Buchberger. Hrsg. von Walter Kasper, 3., völlig neu bearb. Aufl., Bd. 8. Herder, Freiburg im Breisgau 1999
• Hans Zollner SJ, Pontificia Università Gregoriana, E-Mail vom 6. Januar 2013
• Ausstellung Rupert Mayer in der Kirche Mariä Heimsuchung in Stuttgart

korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet das Ökumenische Heiligenlexikon in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://d-nb.info/1175439177 und https://d-nb.info/969828497 abrufbar.