Ökumenisches Heiligenlexikon

Franz Joseph Rudigier

1 Gedenktag katholisch: 29. November

Name bedeutet: F: der Franke (latein.)
J: Gott hat hinzugefügt (hebr.)

Bischof von Linz
* 7. April 1811 in Partenen im Montafon in Österreich
29. November 1884 in Linz in Österreich


Franz Joseph Rudigiers Elternhaus in Partenen
Franz Joseph Rudigiers Elternhaus in Partenen

Franz Joseph, Sohn von Johann Kristian Rudigier und desen Frau Josefa geb. Tscho­fen, besuchte das Priesterseminar in Brixen und wurde 1835 zum Priester geweiht. 1839 wurde er am Seminar in Brixen Professor für Kirchengeschichte und Kirchenrecht, später auch für Moraltheologie und Pädagogik.

Glasfenster in der Pfarrkirche in Partenen
Glasfenster in der Pfarrkirche in Partenen

Ab 1845 wirkte Rudigier als KaplanEin Kaplan (von lateinisch capellanus, „der einer Hofkapelle zugeordnete Kleriker”) ist im deutschen Sprachraum ein römisch-katholischer Priester in den ersten Jahren nach seiner Weihe, der in der Regel noch einem erfahrenen Pfarrer unterstellt ist. In manchen Bistümern wird er Vikar genannt - dies ist die Bezeichnung des kanonischen Kirchenrechts von 1983 - in anderen Kooperator. an der Hofburgkapelle in Wien, 1848 kehrte er als Propst von Innichen - italienisch heute San Candido - im Pustertal nach Südtirol zurück. 1852 ernannte ihn Kaiser Franz Joseph zum Bischof von Linz, 1853 wurde er geweiht. Er verbesserte die Priesterausbildung, unternahm zahlreiche Visitationen, hielt eine Pastoralkonferenz ab, förderte besonders die Marienverehrung und das katholische Vereinswesen als Bastion gegen den Liberalismus. Als Mitglied des Landtags von Oberösterreich wurde er zum Begründer des politischen Katholizismus in Österreich und war Initiator des Baus des neuen Domes in Linz aus Dank für die Bulle von 1854, mit der Papst Pius IX. das Dogma der Unbefleckten Empfängnis der Gottesmutter Maria verkündete.

Denkmal im Altarraum des neuen Domes in Linz
Denkmal im Altarraum des neuen Domes in Linz

Rudigier gründete Ordensniederlassungen in Oberösterreich und 1870 den katholischen Volksverein, der sich zum politischen Hauptverein der Katholiken entwickelte. Zudem rief er den katholischen Presseverein und mehrere regionale Wochenzeitungen ins Leben. Gegen die österreichischen Schul-, Ehe- und Konfessionsgesetze von 1868, die denen des Kulturkampfes in Preußen entsprachen mit staatlichen Kontrollen für kirchliches Handeln, wandte er sich in einem Hirtenbrief; weil er sich weigerte, einer Vorladung zum Gericht zu folgen, wurde er zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt, nach einem Tag aber vom Kaiser, seinem Namensvetter Franz Joseph, begnadigt. Durch diese Auseinandersetzungen wurde er Mittelpunkt des Kampfes zwischen liberaler Politik und katholischer Kirche.

Kanonisation: Der Seligsprechungsprozess wurde 1895 eingeleitet. Am 3. April 2009 erkannte Papst Benedikt XVI. Franz Joseph Rudigier den heroischen Tugendgrad zu.

Worte von Franz Joseph Rudigier

Die Diskussion um die päpstliche Unfehlbarkeit hielt er nicht für opportun, namentlich in Österreich und Deutschland, war aber nicht grundsätzlich gegen ein mögliches Dogma eingestellt:
Ich habe von Kindesbeinen an die päpstliche Unfehlbarkeit geglaubt und als ich Professor war, sie alle Jahre gelehrt und seither, soweit ich in diesem Sinne handeln konnte, immer, auch in meiner gegenwärtigen Stellung, in diesem Sinne gehandelt. Für meine Person war ich immer für die päpstliche Unfehlbarkeit. Desungeachtet gestehe ich Ihnen, dass ich, als vor mehr als einem Jahre in den Zeitungen stand, diese Frage solle vor das Concil gebracht werden, erschrocken bin, aus dem nämlichen Grunde der Inopportunität. Ich habe gedacht, notwendig wäre diese Verhandlung nicht, dagegen Wirren und Spaltungen werde sie viele hervorrufen. Ich habe gebetet, wenn es Gott gefällt, so solle er machen, dass diese Frage nicht auf die Tagesordnung des Concils komme. Mit mir werden viele so gedacht und gebetet haben. Aber ich war immer so bescheiden, zu sagen, dass, soweit ich die Verhältnisse kenne, eine solche Verhandlung nicht angezeigt sei. … Doch ich sagte immer, möglich, dass für andere Länder die Discussion über diese Frage und die Entscheidung derselben notwendig ist. Diesen da, die vom Standpunkt der Opportunität entgegentreten, werden wir sagen: Jetzt ist die Entscheidung gefällt, und in jedem Falle hört jetzt die Frage über die Opportunität auf. Es konnte früher über die Opportunität geredet werden, jetzt aber nicht mehr, denn wir stehen vor einer vollendeten Tatsache.

Ihm ist bewusst, dass die Kirchenfeinde den Inhalt dieses Dogma bewusst verfälschen würden, um so die Kirche insgesamt zu diskreditieren:
Die Feinde der Kirche wählen dermalen als vorzügliches Mittel der Hetze gegen dieselbe die beim Concil in Verhandlung stehende Frage über die päpstliche Infallibilität [Unfehlbarkeit]. Um diese Frage ihren Zwecken dienstbar zu machen, fälschen sie den ganzen Sinn derselben. Sie wollen den Menschen weismachen, dass man den Papst für sittlich unfehlbar, oder in allen Gebieten des Wissens für unfehlbar, daher für allwissend zu erklären gedenke. Wo es daher immer nottut, muss der wahre Sinn der Frage jetzt schon erklärt und betont werden, dass es sich nur um die Unfehlbarkeit in amtlichen Entscheidungen über Angelegenheiten des Glaubens und der Sitten handle. Ein Urteil, ob dem hl. Vater diese Unfehlbarkeit zukomme, liegt außer dem Bereiche der seelsorglichen Wirksamkeit. Ebenso haben wir uns eines Urteils über die Opportunität einer Entscheidung über diesen Gegenstand zu enthalten, dabei aber immer den Gläubigen die höchste Ehrfurcht für den hl. Vater einzuflössen. Wenn das heilige Concil die Infallibilität aussprechen wird, dann freilich, aber auch erst dann, werden wir für dieselbe entschieden eintreten und das um so leichter, als der Glaube an dieselbe dem katholischen Bewusstsein so nahe liegt. … [Freilich] wenn aber jemand einen solchen Ausspruch nicht für unfehlbar hält, so werden wir ihn, wie die Sachlage gegenwärtig ist, nicht der Häresie beschuldigen.

Quelle: Rudolf Zinnhobler u. a. (Hrsg.): Bischof Franz Joseph Rudigier und seine Zeit. Landesverlag Linz 1987, S. 83, 85

Zitat von Franz Joseph Rudigier:

Der bekannte ehemalige Minister Lamey hat einmal im Landtage in Karlsruhe bei der Verhandlung über ein Gesetz auf die Bemerkung von Katholiken, dass ihr Gewissen durch dasselbe verletzt werde, geantwortet: Das Gesetz sei das öffentliche Gewissen. Bischof Ketteler von Mainz hat diesen Satz in einer eigenen Broschüre Ist das Gesetz das öffentliche Gewissen? siegreich widerlegt. Es ist um die Würde des Individuums, es ist uns die persönliche Freiheit, es ist überhaupt um das, was man bisher Gewissen genannt hat, geschehen, der Staat ist ein Idol, dem kein anderes in der Heidenzeit ähnlich war, wenn das Gesetz als das öffentliche Gewissen gilt, welches dem individuellen keinen Platz mehr lässt.

Quelle: Rudolf Zinnhobler u. a. (Hrsg.): Bischof Franz Joseph Rudigier und seine Zeit. Landesverlag Linz 1987, S. 177f

zusammengestellt von Abt em. Dr. Emmeram Kränkl OSB,
Benediktinerabtei Schäftlarn,
für die Katholische SonntagsZeitung

Die Hofburgkapelle in Wien ist montags und dienstags von 10 Uhr bis 14 Uhr und freitags von 11 Uhr bis 13 Uhr zur Besichtigung geöffnet. (2021)
Die Stiftskirche in Innichen ist täglich von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet (2021)
Der Alte Dom in Linz ist täglich von 7 Uhr bis 18.30 Uhr geöffnet. (2019)
Der neue Dom in Linz ist täglich von 7.30 Uhr bis 19 Uhr, sonntags erst ab 8 Uhr geöffnet. (2019))





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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 03.07.2021

Quellen:
• Vera Schauber, Hanns Michael Schindler: Heilige und Patrone im Jahreslauf. Pattloch, München 2001
• http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.r/r916955.htm

korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet das Ökumenische Heiligenlexikon in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://d-nb.info/1175439177 und https://d-nb.info/969828497 abrufbar.