Ökumenisches Heiligenlexikon

Schmalkaldischer Krieg

Im Februar 1531 trafen evangelische Fürsten und Städte Deutschlands im Schloss in Schmalkalden in Thüringen zusammen, um sich zur Verteidigung des evangelischen Glaubens gemäß der Reformation von Martin Luther oder Huldreich Zwingli und gegen den katholischen Kaiser Karl V. zu verbinden. Beteiligt waren acht protestantische Länder und einige oberdeutsche Städte unter der Führung von Philipp von Hessen, Johann Friedrich von Sachsen und den Städten Bremen und Magdeburg. Der zunächst für sechs Jahre geschlossene Bund wurde 1535 um weitere zwölf Jahre verlängert, 1536 traten ihm die Fürsten Wolfgang zu Anhalt, die Herren von Pommern und Württemberg sowie die Städte Augsburg, Frankfurt, Hannover, Hamburg und Kempten bei. Da Kaiser Karl durch Kriege mit Frankreich und gegen die andrängenden Türken in seiner Aktionsfreiheit eingeschränkt war, konnte ihn der Bund zu Verhandlungen zwingen.

Nach dem Friedensschluss von Crépy war Kaiser Karl wieder freier; er schloss einen Bund mit Papst Paul III., um die Ketzer zu besiegen und eröffnete 1546 den Krieg mit der Verhängung der Reichsacht gegen Philipp von Hessen und Johann Friedrich von Sachsen. Bayern stand an der Seite des Kaisers, auch den eigentlich protestantischen Herzog Moritz von Sachsen zog er auf seine Seite u. a. durch das Versprechen der sächsischen Kurwürde, nun suchte er die militärische Lösung in der Auseinandersetzung mit dem Protestantismus. Im sogenannten Donaufeldzug war Karl V. siegreich, Johann Friedrich von Sachsen zog sich in seine Heimat zurück, die süddeutschen Gebiete unterwarfen sich dem Kaiser. In der Schlacht auf der Lochauer Heide bei Mühlberg 1547 unterlag Johann Friedrich von Sachsen dem Kaiser, Philipp von Hessen ergab sich, beide wurden für Jahre in niederländische Gefangenschaft geschickt; der Schmalkaldische Bund war damit aufgelöst, nur Bremen und Magdeburg leisteten noch Widerstand. 1548 beim Reichstag in Augsburg wurde den evangelischen Gebieten im Interim immerhin der Laienkelch und die Priesterehe zugestanden.

Dennoch blieb der Erfolg des Kaisers und der katholischen Seite nicht von Dauer; als Moritz von Sachsen 1551 ein Bündnis mit der Fürstenopposition gegen den Kaiser schloss und sich 1552 auch noch mit dem französischen König Heinrich II. gegen Karl verbündete, musste der Kaiser 1552 im Passauer Vertrag den evangelischen Landen ihre vollen Rechte zugestehen, was im Augsburger Religions- und Landfrieden am 25. September 1555 endgültig besiegelt wurde. Damit war es dem jeweiligen Landesherren freigestellt, die Konfession für sein Land und seine Untertanen nach dem Grundsatz cuius regio, eius religio, wes das Land, des die Religion, zu wählen.





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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 07.10.2024

Quellen:

korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
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