Bonifatius IV.
Gedenktag katholisch: 8. Mai
Übertragung der Gebeine: 21. Oktober
Gedenktag orthodox: 8. März
Name bedeutet: der Wohltäter (latein.)
Bonifatius war Sohn eines Arztes, wurde Benediktiner und Diakon und trat in päpstliche Dienste. Gregor „der Große”, der ihn sehr schätzte, vertraute ihm das hohe Amt des Dispensators - des Schatzmeisters - an. Im September 608 wurde er Papst.
Der oströmische Kaiser Phokas hatte 607 ein Gesetz erlassen, durch das er die Würde des Ökumenischen Patriarchen dem
Patriarchen von Konstantinopel nahm und dem
Papst in Rom übertrug; damit anerkannte er die
Rechte Roms auf Vorrangstellung in der gesamten Kirche. 608 schenkte Phokas Bonifatius das
Pantheon in Rom, der es zur Kirche Santa
Maria ad Martyres
- zu Ehren Marias und aller Märtyrer - weihte, nachdem er
viele Gebeine aus den Katakomben der Stadt - 18 Karren mit Märtyrergebeinen
-
hierher hatte umbetten lassen. Die Weihe am 13. Mai 609 - oder 610 - bildete im Zuge der in jener Zeit aufblühenden
Heiligenverehrung den Grundstein für das - später durch Papst Gregor III. auf
den 1. November verlegte - Fest Allerheiligen.
In Rom herrschte zu Bonifatius' Zeit große Not. Im Westen des Reiches gab es ein Machtvakuum, da der byzantinische Kaiser im Osten mit innerer Opposition, Aufständischen sowie andrängenden Sassaniden und Persern beschäftigt war, so dass die Langobarden große Teile Italiens erobern konnten. Aufgrund von Dürreperioden, Missernten und dem Zusammenbruch des Transportwesens war die Versorgung der Stadt Rom nicht mehr gewährleistet, Hunger und Epidemien breiteten sich aus.
610 berief Bonifatius eine SynodeSynode (altgriech. für Zusammenkunft) bezeichnet eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten.
In der alten Kirche wurden "Konzil" und "Synode" synonym gebraucht. In der römisch-katholischen Kirche sind Synoden Bischofsversammlungen zu bestimmten Themen, aber mit geringerem Rang als Konzile. In evangelischen Kirchen werden nur die altkirchlichen Versammlungen als Konzile, die neuzeitlichen Versammlungen als Synode bezeichnet.
ein, die sich in Anwesenheit des Bischofs Mellitus von London mit dem Leben
der Mönche und der Gregor dem Großen eingeleiteten Missionsarbeit in
England befasste. Mit dem irischen Missionar Kolumban geriet
Bonifatius in scharfe Auseinandersetzung über den Monophysitismus; Kolumban
warf ihm seine vermittelnde Haltung vor und bezeichnete ihn als Hehler der Häretiker
und Beschützer derer, die
nicht an die zwei Naturen Christi glauben
, weil er die Beschlüsse des
2. Konzils von Konstantinopel akzeptierte; Kolumban
forderte - erfolglos - die Einberufung eines Konzils.
Bonifatius wurde im südlichen Seitenschiff der alten Peterskirche in Rom begraben; später folgte dort eine Verlegung an die Porta Raviniana, nach dem Neubau von St. Peter wurden die Gebeine 1606 in die Thomas-Kapelle der neuen Kirche übertragen.
Kanonisation: Bonifatius wurde der Überlieferung zufolge durch seinen Nachfolger Bonifatius VIII. heiliggesprochen.
Worte des Heiligen
Bei der SynodeSynode (altgriech. für Zusammenkunft) bezeichnet eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten.
In der alten Kirche wurden "Konzil" und "Synode" synonym gebraucht. In der römisch-katholischen Kirche sind Synoden Bischofsversammlungen zu bestimmten Themen, aber mit geringerem Rang als Konzile. In evangelischen Kirchen werden nur die altkirchlichen Versammlungen als Konzile, die neuzeitlichen Versammlungen als Synode bezeichnet.
in Rom 610, bei der auch Bischof
Mellitus von London anwesend war, ging es auch um die in England umstrittene
Frage, ob Mönche das Priesteramt ausüben dürfen. Die Antwort der Synode unter dem Vorsitz von Bonifatius lautete:
Es gibt manche Leute, die durch keinerlei Dogma gestützt, äußerst vermessen, mehr von bitterem als von liebevollem
Eifer beseelt, behaupten, Mönche seien, da sie der Welt gestorben sind und nur für Gott leben, unwürdig, das priesterliche
Amt auszuüben, sie könnten daher weder das Bußsakrament noch die Taufe spenden noch mit der von Gott dem priesterlichen
Amt verliehenen Vollmacht [von Sünden] lossprechen: Sie irren sich total. Denn wenn mit einer solchen Begründung alte
Eiferer Recht hätten, dann hätte der seligste Gregor, der dem
Mönchsstand angehörte und der wie wir den Hl. Stuhl innehatte, auf keinen Fall zur höchsten [geistlichen] Würde aufsteigen
können. Denn diese höchste Gewalt des von Haus zu Haus auszuübenden [?] Bindens und Lösens wird ja von Gott verliehen.
Auch Augustinus, der Schüler desselben heiligsten Gregor, der
hervorragende Verkünder bei den Angeln, und der seligste Martin von
Pannonien, dessen Ruf der Heiligkeit weit und breit in die ganze Welt hinausstrahlt, auch sehr viele andere Heilige
im so wertvollen Mönchsgewand, dürften keinesfalls den bischöflichen Siegelring tragen, wenn sie, weil sie Mönche waren,
daran gehindert würden, die vorgenannten Ämter auszuüben.
Auch Benedikt, der segensreiche Lehrer der Mönche, hat derlei auf keine Weise
verboten, er hat nur angeordnet, dass sie von weltlichen Geschäften frei bleiben sollten. Dies wird freilich auch durch
Verlautbarungen des apostolischen Stuhls und die Unterweisungen aller heiligen Väter, nicht nur den Mönchen, sondern
auch den Kanonikern strengstens befohlen, Denn keiner, der für Gott
kämpft, verwickelt sich in weltliche Geschäfte. So wird auch beiden Ständen nach den offensichtlichen Beispielen der
vorgenannten Väter aus ganz offensichtlichem Grund vorgeschrieben, dass sie der Welt gestorben seien.
Durch das Beispiel so großer Väter unterwiesen, denen man sich nur unter größter Gefahr widersetzen kann, glauben
wir, dass auf Weisung Gottes Priestermönche das Amt des Bindens und Lösens würdig ausüben können, wenn sie auf rechte
Weise zu diesem Dienst eingesetzt wurden. Dem stimmt unverzüglich zu, wer den Stand, die Haltung und Stellung der Mönche
unvoreingenommen betrachtet. Wir geben also den strikten Befehl, dass die, die sich mit aller Kraft dafür einsetzen,
die Priester mit Mönchsgelübde vom Priesteramt auszuschließen, künftig von einem derartigen frevelhaften Unternehmen
abgehalten werden; denn je höher einer ist, desto mehr Einfluss hat er.
Quelle: Synodenbeschluss. In: Patrologia Latina, Bd. 80, Sp. 104 - 106; eigene Übersetzung
zusammengestellt von Abt em. Dr. Emmeram Kränkl OSB,
Benediktinerabtei Schäftlarn,
für die Katholische SonntagsZeitung
Stadlers Vollständiges Heiligenlexikon
Schriften von Bonifatius und seine Lebensgeschichte gibt es online zu lesen in den Documenta Catholica Omnia.
Das Pantheon - die Kirche Santa Maria ad Martyres - in Rom ist täglich von 8.30 Uhr bis 19.30 Uhr, sonntags von 9 Uhr bis 18 Uhr, feiertags von 9 Uhr bis 13 Uhr geöffnet, der Eintritt ist wie in allen Kirchen Roms frei. (2017)
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Autor: Joachim Schäfer
- zuletzt aktualisiert am 16.07.2023
Quellen:
• Karl Heussi: Kompendium der Kirchengeschichte. J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen 1976
• https://www.newadvent.org/cathen/02660c.htm - abgerufen am 19.07.2023
• http://www.pyreneesguide.com/articles.asp?cID=51&sID=166&aID=539 nicht mehr erreichbar
• Charlotte Bretscher-Gisinger, Thomas Meier (Hg.): Lexikon des Mittelalters. CD-ROM-Ausgabe. J.B. Metzler, Stuttgart /
Weimar 2000
• Lexikon für Theologie und Kirche, begr. von Michael Buchberger. Hrsg. von Walter Kasper, 3., völlig neu bearb. Aufl.,
Bd. 2. Herder, Freiburg im Breisgau 1994
• Friedrich-Wilhelm Bautz. In: Friedrich-Wilhelm Bautz (Hg.): Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon, Bd. I,
Hamm 1990
• https://www.die-tagespost.de/kirche-aktuell/8-Mai-Der-Wochenheilige;art312,188212 - abgerufen am 19.07.2023
korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
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https://d-nb.info/1175439177 und https://d-nb.info/969828497 abrufbar.