Franz Joseph Rudigier
Gedenktag katholisch: 29. November
Name bedeutet: F: der Franke (latein.)
J: Gott hat hinzugefügt (hebr.)
Franz Joseph, Sohn von Johann Kristian Rudigier und desen Frau Josefa geb. Tschofen, besuchte das Priesterseminar in Brixen und wurde 1835 zum Priester geweiht. 1839 wurde er am Seminar in Brixen Professor für Kirchengeschichte und Kirchenrecht, später auch für Moraltheologie und Pädagogik.
Ab 1845 wirkte Rudigier als KaplanEin Kaplan (von lateinisch capellanus, „der einer Hofkapelle zugeordnete Kleriker”) ist im deutschen Sprachraum ein römisch-katholischer Priester in den ersten Jahren nach seiner Weihe, der in der Regel noch einem erfahrenen Pfarrer unterstellt ist. In manchen Bistümern wird er Vikar genannt - dies ist die Bezeichnung des kanonischen Kirchenrechts von 1983 - in anderen Kooperator.
an der Hofburgkapelle in Wien, 1848 kehrte er
als Propst von Innichen - italienisch heute
San Candido - im Pustertal nach Südtirol zurück. 1852 ernannte ihn Kaiser Franz Joseph zum Bischof von
Linz, 1853 wurde er geweiht. Er verbesserte
die Priesterausbildung, unternahm zahlreiche Visitationen, hielt eine Pastoralkonferenz ab, förderte besonders die
Marienverehrung und das katholische Vereinswesen als Bastion gegen den Liberalismus.
Als Mitglied des Landtags von Oberösterreich wurde er
zum Begründer des politischen Katholizismus in Österreich und war Initiator des Baus des
neuen Domes in Linz aus Dank für die Bulle
von 1854, mit der Papst Pius IX. das Dogma der
Unbefleckten Empfängnis der Gottesmutter Maria
verkündete.
Rudigier gründete Ordensniederlassungen in Oberösterreich
und 1870 den katholischen Volksverein, der sich zum politischen Hauptverein der Katholiken entwickelte. Zudem rief er den
katholischen Presseverein und mehrere regionale Wochenzeitungen ins Leben. Gegen die österreichischen Schul-, Ehe- und
Konfessionsgesetze von 1868, die denen des Kulturkampfes
in Preußen entsprachen mit staatlichen Kontrollen für
kirchliches Handeln, wandte er sich in einem Hirtenbrief; weil er sich weigerte, einer Vorladung zum Gericht zu folgen,
wurde er zu zwei Wochen Gefängnis verurteilt, nach einem Tag aber vom Kaiser, seinem Namensvetter Franz Joseph, begnadigt.
Durch diese Auseinandersetzungen wurde er Mittelpunkt des Kampfes zwischen liberaler Politik und katholischer Kirche.
Kanonisation: Der Seligsprechungsprozess wurde 1895 eingeleitet. Am 3. April 2009 erkannte Papst Benedikt XVI. Franz Joseph Rudigier den heroischen Tugendgrad zu.
Worte von Franz Joseph Rudigier
Die Diskussion um die päpstliche Unfehlbarkeit hielt er nicht für opportun, namentlich in Österreich
und Deutschland, war aber nicht grundsätzlich gegen ein mögliches Dogma eingestellt:
Ich habe von Kindesbeinen an die päpstliche Unfehlbarkeit geglaubt und als ich Professor war, sie alle Jahre
gelehrt und seither, soweit ich in diesem Sinne handeln konnte, immer, auch in meiner gegenwärtigen Stellung, in diesem
Sinne gehandelt. Für meine Person war ich immer für die päpstliche Unfehlbarkeit. Desungeachtet gestehe ich Ihnen, dass
ich, als vor mehr als einem Jahre in den Zeitungen stand, diese Frage solle vor das
Concil gebracht werden, erschrocken bin, aus dem nämlichen Grunde
der Inopportunität. Ich habe gedacht, notwendig wäre diese Verhandlung nicht, dagegen Wirren und Spaltungen werde sie
viele hervorrufen. Ich habe gebetet, wenn es Gott gefällt, so solle er machen, dass diese Frage nicht auf die Tagesordnung
des Concils komme. Mit mir werden viele so gedacht und gebetet haben. Aber ich war immer so bescheiden, zu sagen, dass,
soweit ich die Verhältnisse kenne, eine solche Verhandlung nicht angezeigt sei. … Doch ich sagte immer, möglich,
dass für andere Länder die Discussion über diese Frage und die Entscheidung derselben notwendig ist. Diesen da, die
vom Standpunkt der Opportunität entgegentreten, werden wir sagen: Jetzt ist die Entscheidung gefällt, und in jedem Falle
hört jetzt die Frage über die Opportunität auf. Es konnte früher über die Opportunität geredet werden, jetzt aber nicht
mehr, denn wir stehen vor einer vollendeten Tatsache.
Ihm ist bewusst, dass die Kirchenfeinde den Inhalt dieses Dogma bewusst verfälschen würden, um so die Kirche
insgesamt zu diskreditieren:
Die Feinde der Kirche wählen dermalen als vorzügliches Mittel der Hetze gegen dieselbe die beim
Concil in Verhandlung stehende Frage über die päpstliche
Infallibilität [Unfehlbarkeit]. Um diese Frage ihren Zwecken dienstbar zu machen, fälschen sie den ganzen Sinn derselben.
Sie wollen den Menschen weismachen, dass man den Papst für sittlich unfehlbar, oder in allen Gebieten des Wissens für
unfehlbar, daher für allwissend zu erklären gedenke. Wo es daher immer nottut, muss der wahre Sinn der Frage jetzt
schon erklärt und betont werden, dass es sich nur um die Unfehlbarkeit in amtlichen Entscheidungen über Angelegenheiten
des Glaubens und der Sitten handle. Ein Urteil, ob dem hl. Vater diese Unfehlbarkeit zukomme, liegt außer dem Bereiche
der seelsorglichen Wirksamkeit. Ebenso haben wir uns eines Urteils über die Opportunität einer Entscheidung über diesen
Gegenstand zu enthalten, dabei aber immer den Gläubigen die höchste Ehrfurcht für den hl. Vater einzuflössen. Wenn das
heilige Concil die Infallibilität aussprechen wird, dann freilich, aber auch erst dann, werden wir für dieselbe
entschieden eintreten und das um so leichter, als der Glaube an dieselbe dem katholischen Bewusstsein so nahe liegt. …
[Freilich] wenn aber jemand einen solchen Ausspruch nicht für unfehlbar hält, so werden wir ihn, wie die Sachlage
gegenwärtig ist, nicht der Häresie beschuldigen.
Quelle: Rudolf Zinnhobler u. a. (Hrsg.): Bischof Franz Joseph Rudigier und seine Zeit. Landesverlag Linz 1987, S. 83, 85
Zitat von Franz Joseph Rudigier:
Der bekannte ehemalige Minister Lamey hat einmal im
Landtage in Karlsruhe bei der Verhandlung über
ein Gesetz auf die Bemerkung von Katholiken, dass ihr Gewissen durch dasselbe verletzt werde, geantwortet: Das Gesetz sei
das öffentliche Gewissen. Bischof Ketteler von Mainz
hat diesen Satz in einer eigenen Broschüre
Ist das Gesetz das öffentliche Gewissen?
siegreich widerlegt. Es ist
um die Würde des Individuums, es ist uns die persönliche Freiheit, es ist überhaupt um das, was man bisher Gewissen
genannt hat, geschehen, der Staat ist ein Idol, dem kein anderes in der Heidenzeit ähnlich war, wenn das Gesetz als
das öffentliche Gewissen gilt, welches dem individuellen keinen Platz mehr lässt.
Quelle: Rudolf Zinnhobler u. a. (Hrsg.): Bischof Franz Joseph Rudigier und seine Zeit. Landesverlag Linz 1987, S. 177f
zusammengestellt von Abt em. Dr. Emmeram Kränkl OSB,
Benediktinerabtei Schäftlarn,
für die Katholische SonntagsZeitung
Die
Hofburgkapelle in Wien ist montags und dienstags
von 10 Uhr bis 14 Uhr und freitags von 11 Uhr bis 13 Uhr zur Besichtigung geöffnet. (2021)
Die Stiftskirche in Innichen ist täglich
von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet (2021)
Der Alte Dom
in Linz ist täglich von
7 Uhr bis 18.30 Uhr geöffnet. (2019)
Der neue Dom in Linz ist täglich von 7.30 Uhr
bis 19 Uhr, sonntags erst ab 8 Uhr geöffnet. (2019))
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Autor: Joachim Schäfer
- zuletzt aktualisiert am 03.07.2021
Quellen:
• Vera Schauber, Hanns Michael Schindler: Heilige und Patrone im Jahreslauf. Pattloch, München 2001
• http://www.aeiou.at/aeiou.encyclop.r/r916955.htm
korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
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