Ökumenisches Heiligenlexikon

Fronleichnam - Hochfest des Leibes und Blutes Christi

Francesco Trevisani: Das Blutwunder von Bolsena, 1704
Francesco Trevisani: Das Blutwunder von Bolsena, 1704

Der römisch-katholische Feiertag Fronleichnam, das Hochfest des Leibes und Blutes Christi wird am zweiten Donnerstag nach Pfingsten, also 10 Tage nach Pfingsten, gefeiert. Der Name Fronleichnam stammt von fron, Herr, und lichnam, Leib, weist also auf die Elemente der EucharistieDie Eucharistie - von griechisch „ευχαριστειν, Dank sagen” - vergegenwärtigt das heilvolle Sterben Jesu Christi. Die Römisch-Katholische, die Orthodoxe und die Anglikanische Kirche nennen diese Mahlfeier im Anschluss an 1. Korintherbrief 11, 24 Eucharistie, die Evangelischen Kirchen sprechen von „Abendmahl” im Anschluss an Markusevangelium 14, 17 und 1. Korintherbrief 11, 23. hin.

Das Fest Fronleichnam wurde zunächst 1246 in der Diözese Lüttich (Liège) eingeführt auf Grund der Visionen, die Juliana von Mont Cornillon seit 1209 hatte. 1264 führte Papst Urban IV., der zuvor Erzdiakon in Lüttich war, dieses Fest - auch in der Folge des Blutwunders von Bolsena - für die gesamte römisch-katholische Kirche ein. 1317 legte Papst Johannes XXII. den Donnerstag als Festtag fest.

Seine Beliebtheit verdankt dieser Festtag vor allem der reich geschmückten Prozession, bei der die Elemente der EucharistieDie Eucharistie - von griechisch „ευχαριστειν, Dank sagen” - vergegenwärtigt das heilvolle Sterben Jesu Christi. Die Römisch-Katholische, die Orthodoxe und die Anglikanische Kirche nennen diese Mahlfeier im Anschluss an 1. Korintherbrief 11, 24 Eucharistie, die Evangelischen Kirchen sprechen von „Abendmahl” im Anschluss an Markusevangelium 14, 17 und 1. Korintherbrief 11, 23. durch die Straßen getragen werden. 1277 ist eine solche Prozession in Köln bezeugt. Wichtig wurde das Fest und die Prozession erst nach dem Konzil von Trient als eine antiprotestantische Demonstration der katholischen Auffassung, dass allein die römisch-katholische Kirche die Verfügung über die Eucharistie habe. Der Priester trägt bei der Prozession hoch erhoben die MonstranzEine Monstranz ist ein in der katholischen Kirche benütztes, meist kostbar mit Gold und Edelsteinen gestaltetes Schaustück, in dem eine geweihte Hostie gezeigt wird. Monstranzen gibt es seit dem 13. Jahrhundert, die Hostie in ihr wird verehrt und oft bei Prozessionen vorangetragen., die Gemeinde geht hinterher. An vier im Freien aufgebauten Altären werden Fürbitten gebetet und gibt der Priester seinen Segen.

Wenige Jahre nach der Einführung des Festes gab es auch eine antijüdische Legende - ähnlich der Ritualmordlegenden aus jener Zeit: Demnach wurde 1369 eine Hostie - oder drei Hostien - von Juden durchbohrt, die dann aber Wunder wirkte(n) und deshalb berühmt. In Brüssel wurde das Gedenken daran gefeiert am Sonntag nach dem Fest von Margareta von Antiochien, das in Lüttich am 13. Juli begangen wurde.

Die katholische Kirche gewährt vollkommenen Ablass für das andächtige Beten des Tantum ergo, der beiden letzten Strophen des Hymnus Pange lingua von Thomas von Aquin (GL 541):

Lateinisch Deutsch
Tantum ergo sacramentum
Veneremur cernui,
Et antiquum documentum
Novo cedat ritui.
Praestet fides supplementum
Sensuum defectui.
Lasst uns tiefgebeugt verehren
dies erhab'ne Sakrament,
und der Brauch der alten Lehren
weich' dem neuen Testament.
Frommer Glaube wird gewähren,
was der Sinn hier nicht erkennt.
 
Genitori genitoque
Laus et jubilatio
Salus, honor, virtus quoque
Sit et benedictio!
Procedenti ab utroque
Compar sit laudatio!
Gott dem Vater, Gott dem Sohne,
Gott dem Geiste benedeit,
singt hinauf zum Himmelsthrone
Ehre, Preis und Herrlichkeit.
Und in andachtsvollem Tone
sei ihm Lob und Dank geweiht!

Bauernregeln: Wieviel Tage vor Fronleichnam Regen, soviel Tage hinterher.

Die Bulle zur Einführung des Fronleichnamsfestes von Papst >Urban IV. gibt es in eutscher Übersetzung auf der Webseite Gute geistliche Texte.

Fronleichnam ist in ganz Deutschland Feiertag; gesetzlicher Feiertag mit Arbeitsruhe aber nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Sachsen nur in den vom Innenministerium durch Rechtsverordnung bestimmten Gemeinden im Landkreis Bautzen und im Westlausitzkreis, in Thüringen bis zum Erlass einer Rechtsverordnung des Innenministeriums in denjenigen Teilen Thüringens, in denen er 1994 als gesetzlicher Feiertag begangen wurde.





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Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 25.06.2021
korrekt zitieren:
Joachim Schäfer: Artikel
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet das Ökumenische Heiligenlexikon in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://d-nb.info/1175439177 und https://d-nb.info/969828497 abrufbar.

Quellen:

• http://www.bauernregeln.net/mai.html
• Handbuch der Ablässe, Normen und Bewilligungen. Deutsche Ausgabe des Enchiridion Indulgentiarum, Rosenkranz-Verlag, München 1971