Sakramentalien
Sakramentalien sind in der Katholischen Kirche heilige Zeichen, durch die in einer gewissen Nachahmung der
Sakramente Wirkungen, besonders geistlicher Art, bezeichnet und kraft der Fürbitte der Kirche erlangt werden
(Kanon
1166 des Codex des Kanonischen Rechts). Anders als die Sakramente, die Christus
selbst gestiftet habe und die der Kirche nur zur Verwaltung anvertraut sind, so dass sie lediglich deren Spendung regeln, aber
nicht in ihren Bestand eingreifen kann, unterliegen Sakramentalien vollständig der Verfügungsgewalt der Kirche.
Ein Unterschied besteht auch in der Wirkungsweise: Sakramente wirken ex opere operato
, aus dem gewirkten Werk
heraus
: ihre Wirkung tritt ein, wenn ein geeigneter Spender (z. B. bei der EucharistieDie Eucharistie - von griechisch „ευχαριστειν, Dank sagen” - vergegenwärtigt das heilvolle Sterben Jesu Christi.
Die Römisch-Katholische, die Orthodoxe und die Anglikanische Kirche nennen diese Mahlfeier im Anschluss an 1. Korintherbrief 11, 24 Eucharistie, die Evangelischen Kirchen sprechen von „Abendmahl” im Anschluss an Markusevangelium 14, 17 und 1. Korintherbrief 11, 23.
ein Priester oder Bischof oder bei der Taufe jeder Mensch) einem geeigneten Empfänger (z. B. bei der Taufe einem
Ungetauften, bei den übrigen Sakramenten nur einem Getauften) unter Verwendung der richtigen Materie (z. B. bei der Taufe
Wasser, bei der Eucharistie Brot und Wein oder bei der Firmung und Krankensalbung Öl) in der richtigen Form (z. B. der
korrekten Taufformel bei der Taufe, den Wandlungsworten bei der Eucharistie oder der Absolutionsformel bei der Beichte)
das Sakrament spendet und dabei wenigstens die Absicht hat, das zu tun, was die Kirche (im Verständnis der Katholischen
Kirche) tut. 1 Auf den Glauben, die Frömmigkeit oder die
Heiligkeit des Spenders kommt es somit nicht an.
Sakramentalien wirken hingegen ex opere operantis
, aus dem Werk des Wirkenden heraus
, also des Anwenders
des jeweiligen Sakramentale, und aufgrund des gläubigen Vertrauens, das in ihre Anwendung gesetzt wird. Sie bestehen in den
meisten Fällen in einem Segen, der auf Personen, Andachtsgegenstände, Speisen und Getränke, sonstige Materie oder Lebenwesen
oder Orte gelegt wird. Auch Weihwasser, exorziertes Salz - aus dem also das Böse vertrieben wurde -,
Reliquien und Ikonen, geweihte Rosenkränze,
Kreuze und andere Andachtsgegenstände bzw. deren frommer Gebrauch oder ihre Verehrung zählen zu den Sakramentalien, ebenso
das Kreuzzeichen, der Exorzismus, die Beweihräucherung, die kirchliche Verlobung, die Beerdigungsriten, das Taufgedächtnis
und Schuldbekenntnis in der Heiligen Messe, das Tischgebet und die niederen Weihen, die
Abtweihe, die Jungfrauenweihe oder die Salbung von Königen und Kaisern, die Kirchenweihe, Altarweihe, Glockenweihe, Weihe
von Friedhöfen, von Kelchen und anderem liturgischen Gerät und Paramenten sowie Segnungen aller Art und Salbungen wie die
Salbung mit Katechumenenöl und die Salbung mit Chrisam bei der Taufe und Priesterweihe,
schließlich Begleitriten bei der Spendung der Sakramente. Da es sich bei Sakramentalien um res sacrae
, heilige
Dinge
, handelt, ist der Handel mit ihnen verboten und verlieren den Segen im Falle eines Verkaufs. Gläubige, die etwa
ihre Palmbuschen nicht selbst herstellen sondern von anderen erwerben, achten deshalb darauf, diese zu kaufen, bevor sie
gesegnet wurden, um sie dann selbst zur Segnung zu bringen.
Eine ganze Reihe von Sakramentalien steht in Beziehung zu bestimmten Heiligen oder Festen, darunter - in der Reihenfolge des Kirchenjahres:
- die Segung der Adventskränze im Advent
- das mittels einer Reliquie oder eines Bildnisses des
Franz Xaver geweihte
Xaveriuswasser
undXaveriusöl
- der am Fest von Stephanus gesegnete Stephaniwein
- der am Fest von Johannes geweihte Johanneswein
- die Kindersegnung, die am Fest der Unschuldigen Kinder, mancherorts auch am Fest der Heiligen Familie erteilt wird
- das Dreikönigswasser, das am Vorabend von Epiphanias geweiht wird
- die Wasserweihe an Epiphanias in den Orthodoxen Kirchen
- die Haussegung durch die Sternsinger oder die Familie selbst an Heilig-Drei-König und auch die Kreide und der Weihrauch, die für das Schreiben des Segens auf die Haustüren bzw. das Ausräuchern der Häuser durch den Priester gesegnet werden; ferner wird an diesem Tag oder am Vorabend Salz gesegnet und bisweilen zuvor auch noch exorziert
- der mancherorts am Fest von Sebastian geweihte Sebastianswein
- die am Fest von Agnes von Rom vom Papst vorgenommene Segnung der Lämmer, aus deren Wolle die Pallien gefertigt werden
- die Kerzenweihe und Lichterprozession an Mariä Lichtmess sowie die meist ebenfalls an diesem Tag geweihten Wetterkerzen
- der am Fest von Blasius von Sebaste gespendete Blasiussegen
- die Weihe des Agathabrotes und der Agathazettel am Fest von Agatha von Catania
- die vielerorts am Fest von Valentin von Rom angebotenen Ehepaarsegnungen
- das aus dem Grab von Walburga fließende Walburgisöl
- das nach dem von Serapion „dem Scholastiker” überlieferten Weihegebet geweihte Serapionsöl
- die Aschenweihe und Auflegung des Aschenkreuzes am Aschermittwoch
- die Segnung der Goldnen Rose durch den Papst am
Rosensonntag
, dem SonntagLaetare
,freuet Euch
, dem vierten Sonntag der Passionszeit - die Weihe der Palmbuschen und die Palmprozession am Palmsonntag
- das in der Chrisammesse am Gründonnerstag geweihte Chrisam
- die in der Abendmahlsmesse am Gründonnerstag vollzogene Fußwaschung
- die Kreuzverehrung am Karfreitag
- das Osterfeuer und die Osterkerze in der Osternacht
- das ebenfalls in der Osternacht geweihte Taufwasser /
Osterwasser
- die Speisensegnung an Ostern
- der an Ostern, an Weihnachten
und nach der Wahl eines Papstes gespendete Segen
Urbi et orbi
,der Stadt (Rom) und dem Erdkreis
- das vom Papst am Mittwoch nach Ostern geweihte
Agnus Dei
, ein meist kunstvoll verziertes Wachstäfelchen mit einer Darstellung des Gotteslammes - der ab dem Fest von Markus (früher erst ab dem Tag der Kreuzfindung) bis zum Fest der Kreuzerhöhung gespendete Wettersegen
- die Flurprozessionen an den Bittagen vor Christi Himmelfahrt
- die Springprozession zum Grab von Willibrord von Echternach am Pfingstdienstag
- die Salzweihe am Dreieinigkeitssonntag (Trinitatis - Dreieinigkeitsfest)
- die Fronleichnamsprozession
- die Ritarosen und das Ritaöl, die am Fest von Rita von Cascia gesegnet werden
- die Pallien, die vom Papst nach der ersten Vesper des Festes von Petrus und Paulus gesegnet werden
- die Ulrichskreuze
- die Benediktusmedaille, die mit einem besonderen, nur von einem Benediktinerpater zu spendenden Segen versehen wird
- das Skapulier, dessen Auflegung in besonderer Weise mit dem
auch als
Skapulierfest
bezeichneten Gedenktag Unserer Lieben Frau auf dem Berg Karmel verbunden ist - die Christophorusplaketten und die Fahrzeugsegnungen am Gedenktag von Christophorus
- die Segnung des Ignatiuswassers am Fest von Ignatius von Loyola
- die Segnung von Wein und Trauben am Fest der Verklärung Jesu bzw. von Sixtus II.
- das mit einer Reliquie von Albert von Trapani gesegnete Albertuswasser
- das Laurentiusbrot und die Laurentiuskohlen
- die Weihe der Kräuterbuschen an Mariä Himmelfahrt
- das auf Gregor „den Großen” zurückgeführte Gregoriuswasser
- die Segnung von Brot am Fest von Nikolaus von Tolentino
- die Segnung des Thekla-Brotes am Fest von Thekla von Ikonium
- die macherorts übliche Segnung von Erntegaben am Erntedankfest
- die in jüngerer Zeit popolär gewordenen Haustiersegungen (hier im Gegensatz zu Nutztieren verstanden) am Fest von Franziskus von Assisi
- der Wolfgangssegen für das Vieh, besonders Hornvieh und Pferde, am Fest von Wolfgang von Regensburg
- die Gräbersegung an Alle Seelen
- die Pferdesegnung, die vielerorts bei Leonhardifahrten oder Leonhardiritten rund um den Gedenktag von Leonhard von Noblat erteilt wird
- die wunderbare Medaille, die Katharina Labouré offenbart wurde und mancherorts einen eigenen Gedenktag am 27. November hat
1 ▲ Damit ist gemeint,
dass der Spender den Willen haben muss, das zu tun, was Christus eingesetzt
und die Apostel überliefert haben, ohne dabei willentlich etwas auszuschließen, was nach katholischem Verständnis zum Wesen
des jeweiligen Sakraments gehört. Selbst ein Irrtum darüber, was zu diesem Wesen gehört, ist dabei unerheblich, solange
nicht gewollt ist, daß das Sakrament ohne dieses Wesenselement zustande kommen soll. Das geht so weit, dass etwa sogar ein
Atheist oder Polytheist, der vom christlichen Glauben keine Ahnung hat, aber zufällig anwesend ist, wenn ein Katechumene
in Lebensgefahr gerät, diesen auf sein Bitten hin und nach dessen Anweisung gültig taufen kann, wenn er dabei nur die
Absicht hat, damit den letzten Wunsch dieses Katechumenen zu erfüllen und eben das zu tun, was dieser getan haben möchte.
Er muss also letztlich nicht einmal wissen, was ein Sakament ist oder woher es kommt, sondern er muss nur bereit sein,
sich hier als Werkzeug gebrauchen zu lassen, weil nach katholischem Verständnis bereits dann Christus durch ihn wirken kann
und, weil Christus treu ist und seine Versprechen hält, auch tatsächlich wikrt. Daher spenden etwa auch
Orthodoxe oder Lutheraner das
Sakrament der Ehe in der Regel gültig, obwohl sie irrig davon ausgehen, dass die Ehe nicht unauflösbar sei bzw. dass sie
gar kein Sakrament sei. Erst ein positiv gesetzter Scheidungsvorbehalt (Ich möchte zwar heiraten, aber wenn die Ehe
einen unglücklichen Verlauf nimmt, nehme ich mir jetzt schon vor, mich scheiden zu lassen.
) würde die Ehe ungültig
machen.
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