Ökumenisches Heiligenlexikon

Vortrag: Heiligenverehrung

Bilderdatei: Heiligenverehrung.exe.

Wir fragen zuerst nach den Heiligen in der Bibel und betrachten dann die Entwicklung der Heiligenverehrung in der frühen Christenheit. Dann schauen wir, wie sich in der römisch-katholischen Kirche die Heiligsprechung durch den Papst und die Seligsprechung entwickelt haben und auf das dann eingeführte Verfahren seit dem 16. Jahrhundert. Das Schema der Prozesse führt uns zu den Formen des Gedenkens der Heiligen.
Es folgt der Blick auf die Heiligsprechung in den Orthodoxen Kirchen und die Frage Gibt es Heilige bei den Protestanten? Nach dem Blick auf die Heiligen der Anglikanische Kirche und der Frage Gibt es Heilige im Islam? schauen wir auf allgemeine Volksheilige.
Am Ende fragen wir Wie viele Heilige gibt es? und erläutern die Bedeutung von Reliquien.

Heilige in der Bibel

Heilig bezeichnet eigentlich zuallererst das Wesen Gottes als des ganz Anderen und Erhabenen.
Die Bibel erzählt aber auch, wie Gott Menschen für sich erwählt, um mit ihnen sein Ziel des Heils für die ganze Schöpfung zu verfolgen: Abraham, Mose, dann sein ganzes Bundesvolk Israel, schließlich dessen spätere Erweiterung durch Christus in der weltweiten Christengemeinde.


Abraham (links) und Sara (rechts) vor der göttlichen Dreifaltigkeit bei ihrem Besuch im Zelt, Russische Ikone, 19. Jahrhundert.

Ein heiliges Volk sind die Christen, nicht weil es aus Vollkommenen besteht, sondern weil es des heiligen Gottes Eigentum und Werkzeug ist (2. Mose 19, 5 – 6).
Als Christen sind Menschen durch Christus und den Geist Gottes geheiligt (1. Korintherbrief 6, 11), so gesehen sind also alle Getauften heilig. Deshalb werden im Neuen Testament alle Mitglieder der christlichen Gemeinde als Heilige bezeichnet (Kolosserbrief 1, 2).

Mehr als fünfzig Mal werden im Neuen Testament Menschen als heilig bezeichnet. Meist sind es ganz normale Mitglieder der Christengemeinden. Die Aussage des Apostolischen Glaubensbekenntnisses von der „Gemeinschaft der Heiligen“ kann also verstanden werden als Beschreibung der Gemeinde der Christen.

Dieses Prädikat wurde dann aber schon sehr früh auf Menschen beschränkt, die in einem besonderen Maß als tugendhaft und glaubensstark galten, so wie die Apostel und die Evangelisten.

Entwicklung der Heiligenverehrung

Als dann die Christen vom römischen Staat verfolgt wurden, entstand in den jungen Christengemeinden die Auffassung, dass Märtyrer für Christus nach ihrem Tod unmittelbar in den Himmel aufgenommen werden und dort fürbittend bei Gott für all jene eintreten, die sie darum anrufen.

Das Martyrium des Stephanus, des ersten Märtyrers: Fresko, Bernardo Daddi, 1324, in der Kirche Santa Croce in Florenz.

Diese Heiligenverehrung kristallisierte sich in der Regel um das Grab bzw. die Reliquien eines solchen Toten. Daraus entwickelte sich die spätere Heiligenverehrung mit ihrem Reliquienkult und dem Wallfahrtswesen.

Im Jahre 156 berichteten die Christen von Smyrna - dem heutigen Ízmir in der Türkei - in einem Rundschreiben über den Märtyrertod ihres Bischofs Polykarp: „Christus beten wir an, weil er der Sohn Gottes ist. Die Blutzeugen aber lieben wir als Jünger und Nachahmer des Herrn.“

Reste der Stadtmauer von Smyrna

Über dem Grab der Märtyrer wurde der Gottesdienst gefeiert. Aus diesem Grund und in Erinnerung daran wird bis heute in den Altären der katholischen Kirchen, auf denen das Messopfer, die Eucharistie, gefeiert wird, eine Heiligenreliquie eingemauert. Gregor von Nazianz lehrte im 4. Jahrhundert, dass die Leichname der Märtyrer dieselbe Kraft besitzen wie ihre heiligen Seelen.

Kritzelei in der Kirche San Sebastiano fuori le mura in Rom, entstanden um 250: „Paule ed Petre petite pro Victore“ - die zwei Apostel werden um Fürsprache gebeten: „Paulus und Petrus, bittet für Viktor!“

Märtyrer, die mit bestimmten Orten fest verknüpft waren, wurden schon im 4. Jahrhundert als deren Schutzheilige bezeichnet.
Bekannte Schutzheilige für ganze Länder sind: der Apostel Andreas für Schottland, Dionysius von Paris für Frankreich, der Märtyrer Georg für England, Bischof Nikolaus für Russland, der Glaubensbote Patrick für Irland, der Apostel Jakobus für Spanien, Stephan von Cuneo für Ungarn sowie der Erzengel Michael für Deutschland.
Auch Handwerke und Stände hatten Patrone, und man konnte für jede Krankheit einen Heiligen anrufen, der dem Patienten helfen sollte.

Nach der Konstantinischen Wende von 313 gab es kaum mehr Hinrichtungen aus religiösen Gründen, nun wurden auch Nichtmärtyrer, die sich durch ein Gott besonders wohlgefälliges Leben ausgezeichnet hatten, als Heilige verehrt. Der erste Nichtmärtyrer, der als Heiliger galt, war Martin von Tours, gestorben 397.

Simone Martini: Martin teilt seinen Mantel, um 1321, Fresko in der Unterkirche der Basilika di San Francesco in Assisi

Bei der Christianisierung ersetzte die Kirche häufig die heidnischen Götter, die meist Bergkuppen und Quellen hüteten, durch ihre Heiligen. Die Heiligenverehrung hat sich dann schnell weit verbreitet.
Damals bestimmte das Volk, wer für sie ein Heiliger war. Einige galten schon zu Lebzeiten als heilig, die meisten erhielten diesen Ehrentitel erst nach dem Tod.
Vom 6. Jahrhundert an bedurfte es, wenn Reliquien zur Ehre der Altäre erhoben wurden, der bischöflichen Genehmigung, die dann aus Anlass der feierlichen Erhebung oder Überführung der Gebeine, die der Bischof persönlich oder ein von ihm beauftragter Abt zelebrierte, bestätigt wurde.
Bald schon war es nicht nur Frömmigkeit sondern auch wirtschaftliches Kalkül, die zu einem neuen Kult führte: ein Heiliger brachte schließlich viele Menschen und damit Geld an den Ort seiner Verehrung.
Die Zahl der Heiligen wuchs, die Heiligenverehrung wurde somit oft entwertet. Daher verbot die Synode in Frankfurt am Main 794 die Anrufung neuer Heiliger. Kaiser Karl „der Große” erneuerte und verschärfte 805 dieses Verbot.
Dennoch hielt die Praxis an, ein Beispiel für eine solche Heiligsprechung ist uns über Die Heiligsprechung der Ida von Herzfeld überliefert.

Glasfenster: das Traumgesicht der Ida, in der Ida-Kapelle in Herzfeld

Ida, verheiratet mit Herzog Egbert, einem Vertrauten von Karl dem Großen, stiftete um 790 zusammen mit ihrem Mann die Kirche von Herzfeld in Westfalen. Nach dem Tod ihres Mannes lebte sie als Asketin über seinem Grab in einer an diese Kirche angebauten Klause. In großer Frömmigkeit vollbrachte sie Werke der Nächstenliebe, das Volk bezeichnete sie als Mutter der Armen.

Bischof Dodo von Münster erhob 980 Idas Gebeine, nachdem an ihrem Grab Wunder geschehen waren. Ein Mönch verfasste aus diesem Anlass ihre Lebensgeschichte.
Idas Grab in der zur Kapelle umgewidmeten Klause in Herzfeld wurde eine bedeutene Wallfahrtsstätte. Bis heute wird alljährlich die „Identracht“, der Umgang mit Idas Reliquien, begangen und dabei der Ida-Segen erteilt.

Heiligsprechung durch den Papst und Seligsprechung

Vom 10. Jahrhundert an zogen die Päpste das Recht der Heiligsprechung an sich. Der erste offiziell von Rom Heiliggesprochene war Bischof Ulrich von Augsburg, heiliggesprochen durch Papst Johannes XV. in einer förmlichen und feierlichen Kanonisation am 31. Januar 993, zwanzig Jahre nach seinem Tod.

Die Verherrlichung von Ulrich (links) und Martin von Tours (rechts mit der Gans), 1787, Deckengemälde von Konrad Huber in der Pfarrkirche in Wittislingen bei Dillingen in Bayern
Ulrich ließ diese Kirche erweitern, dort sind seine Eltern bestattet, ihr Turm steht auf Resten des Bergfriedes der alten Burg, in der Ulrich geboren wurde.


War diese Heiligsprechung durch einen Papst noch die Ausnahme, so machte sie Papst Alexander III. von 1170 an zur Regel. Papst Gregor IX. wiederholte die Forderung auf das exklusive Recht des Papstes 1234 in einem Dekret.

Da aber viele Bischöfe dennoch weiterhin kanonisierten, entstand die Unterscheidung zwischen „beatus“, selig, und „sanctus“, heilig:
die bischöfliche Kanonisation bewertete man als Seligsprechung, die nur regional gültig ist,
die päpstliche als Heiligsprechung, die in der gesamten Kirche gilt.

Fortan wurden alle vom Papst kanonisierten Heiligen in ein amtliches Verzeichnis, das Martyrologium Romanum, eingetragen.

Giotto: Heiligsprechung durch Papst Bonifatius VIII. - er regierte von 1294 bis 1303 - auf der Loggia des Lateranspalastes, Fresko, 17. Jahrhundert, in der Loggia des Lateranspalastes

Papst Sixtus V. errichtete 1588 die Heilige Kongregation für Riten, die - neben den Fragen der Liturgie der Gottesdienste - die Verhandlungen über die Angelegenheiten der Heiligen zur Aufgabe hatte. Papst Urban VIII. verlangte in einem Breve von 1634 das alleinige Recht des Papstes, einer verstorbenen Person den Titel Heilige(r) oder Selige(r) zu verleihen, außerdem setzte er die Regeln für beide Verfahren fest.
Er „verlangte“ - das heißt also: noch immer war das Verfahren zuvor nicht endgültig zentralisiert.

Papst Clemens XII. ließ diese im Grundsatz noch heute gültigen Regeln in dem 1735 erschienenen vierbändigen Werk „De servorum Dei beatificatione et beatorum canonisatione“ zusammenstellen und ausführlich kommentieren.

Verfahren seit dem 16. Jahrhundert

Voraussetzung für eine Heiligsprechung ist, dass ihr eine Seligsprechung vorausgeht.
In einem Kanonisationsprozess, der einem Gerichtsverfahren nachgebildet ist, findet eine umfassende und langwierige Untersuchung statt. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei Wunder auf die Fürbitte des Heiligzusprechenden bewirkt worden sind.

Martyrologium Romanum aus dem Jahr 1792, das offizielle Heiligenverzeichnis der römisch-katholischen Kirche

Papst Paul VI. teilte 1969 die Kongregation für Riten und schuf zwei Kongregationen: eine für die Fragen der Gottesdienste und die andere für die Angelegenheiten der Heiligen.

Die Kongregation für die Heiligsprechung hat drei verschiedene Abteilungen:
• das Gerichtswesen,
• die Sektion für die Glaubensanwälte und
• die historisch-hagiografische, die Fortführung der von Papst Pius XI. 1930 gegründeten Historischen Sektion.

Nach dem 2. Vatikanischen Konzil wurde eine Reihe historisch nicht nachweisbarer legendärer Heiligen gestrichen, in Regionalkalendern blieben sie z. T. erhalten. Im neuesten Martyrologium Romanum von 2004 wurden einige davon wieder aufgenommen.
Ein Beispiel dafür ist Katharina von Alexandria, die durch ihre Gelehrsamkeit bekannt wurde.

Katharina disputiert mit den Gelehrten der Universität Ingolstadt, deren Patron sie ist, Hans Mielich, 1572, Hochaltar in der Münsterkirche in Ingolstadt

Katharinas Geschichte ist rein legendär. Sie wurde erst ab dem 8. Jahrhundert verehrt. In ihrer Gestalt vereinigen sich Schicksal und Wesenszüge der heidnischen Gelehrten Hypatia, die 415 durch Patriarch Cyrill von Alexandria getötet worden war.

Als eines der „Drei Heilige Mädchen“ wurde Katharina äußerst populär.
Margareta mit dem Wurm,
Barbara mit dem Turm,
Katharina mit dem Radl,
das sind die drei heiligen Madl.“
Die drei heiligen Jungfrauen sind klassisch die Schutzpatroninnen des Nähr- (Margareta von Antiochien), Lehr- (Katharina von Alexandria) und Wehrstandes (Barbara).

Papst Johannes Paul II. reformierte 1983 das Verfahren in Heiligsprechungs-Angelegenheiten.

Bild von Johannes Paul II. bei seiner Seligsprechung auf dem Petersplatz in Rom

Mit der Apostolischen Konstitution „Divinus Perfectionis Magister“ und der Empfehlung „Normae servandae in inquisitionibus ab episcopis faciendis in causis sanctorum“ wurde das Verfahren grundlegend neu: Es wurde ein Kolleg von Berichterstattern eingerichtet das beauftragt ist, die Vorbereitung der Verfahren zu begleiten. Die Kongregation wird von einem Kardinalpräfekten geleitet und hat neben ihrem Sekretär weitere 23 Mitglieder - Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe, dazu 6 Beigeordnete und 71 Berater. Der Zentralbehörde beigeordnet ist seit 1984 die Studienabteilung, deren Aufgabe ist die Ausbildung der Mitarbeiter der Kongregation sowie die Ausbildung und Beratung derer, die mit der Kongregation zusammenarbeiten und Anträge stellen. Neben dem Präfekten, dem Sekretär und Untersekretär, fünf Relatoren und dem Glaubenspromotor gehören 17 weitere Mitarbeiter zum Arbeitsteam;
34 Kardinäle, Erzbischöfe und Bischöfe gehören der Kongregation als Mitglieder an und geben ihr Votum ab; 83 Theologen und Historiker stehen als Gutachter zur Verfügung.

Schema der Prozesse

Ein Antragsteller, z. B. ein Orden, eine Diözese oder eine private Gruppe, bittet den Papst um Aufnahme des Verfahrens mit dem Ziel der Seligsprechung. Nach der Genehmigung des Antrags beginnt die Kanonisierungskongregation mit der Untersuchung der eingereichten Unterlagen und prüft,
• ob die „fama sanctitatis et elenchus“, der „Ruf der Heiligkeit und eines vorbildlichen Lebens“, einer Nachprüfung standhält und
• ob dieses menschliche Urteil über die Tugendhaftigkeit eines Menschen in einer Art Gottesurteil bestätigt wird:
Hierzu wird die „fama signorum“, der „Ruf der Wundertätigkeit“ geprüft. Falls der Kandidat tatsächlich auch vor Gott selig ist, so werde dies durch außergewöhnliche Vorkommnisse, durch Zeichen, bestätigt.
Deshalb werden die berichteten Wunder - zumeist sind es Heilungs-wunder - überprüft, wobei Wissenschaftler - oft Ärzte - als Gutachter hinzugezogen werden.

Bei Papst Johannes Paul II. war das anerkannte Wunder für die Seligsprechung die Wunderheilung an der Nonne Marie Simon-Pierre aus Frankreich, die - wie Johannes Paul II. in den letzten Jahren seines Lebens - an Parkinson litt, aber nach ihren Bitten zu Johannes Paul um Fürsprache geheilt wurde.

Für die Heiligsprechung ist ein weiteres „fama signorum“ nötig.
Als Wunder bei Papst Johannes Paul II. anerkannt wurde hierfür, dass Floribeth Mora Díaz aus Costa Rica am Tag der Seligsprechung von einem Aneurysma im Gehirn geheilt wurde.

Die Studienabteilung soll auch den „Index ac Status Causarum“ aktualisieren; in der ersten Ausgabe von 1988 wurden hier alle 3464 Verfahren verzeichnet, die seit 1588 eingeleitet wurden; bis 1978 wurde 1385 Mal die Verehrung approbiert, 565 Menschen wurden selig-, 285 heiliggesprochen.

Die Kongregation bereitet alles vor, was der Papst für eine Selig- oder Heiligsprechung braucht;
Die behaupteten Wunder müssen in einem genauen Bericht festgestellt sein, dann in einem Kongress von Theologen, schließlich in einem dreifachen Konsistorium - einem geheimen aus Kardinälen, einem öffentlichen aus Kardinälen, Prälaten und nichtkirchlichen Würdenträgern, schließlich einem halbamtlichen aus Kardinälen und den in Rom anwesenden Bischöfen - erörtert werden.
Die Entscheidung des Konsistoriums wird dem Papst übergeben, der dann die Kanonisierungen ausspricht.

Die Selig- und Heiligsprechung durch den Papst ist ein Akt, den dieser in Ausübung seines unfehlbaren Lehramtes vornimmt.

Die Heiligsprechung ist somit eine Aussage der Kirche über sich selbst, worin ihr eschatologisches Bewusstsein zum Ausdruck kommt, das sie befugt, bereits jetzt konkrete Personen als Heilige namhaft zu machen.

Heiligsprechungsfeier für Josef-Maria Escrivá de Balaguer, der am 6. Oktober 2002 vor 500.000 Menschen auf dem Petersplatz in Rom heiliggesprochen wurde - nur 27 Jahre nach seinem Tod; so schnell ist seit Einführung des geordneten Verfahrens zur Heiligsprechung kein Katholik zur Ehre der Altäre erhoben worden.

Statt einer formell so geprüften Heiligsprechung mit nachgewiesenem Wunder hat der Papst auch die Möglichkeit einer Ausweitung der Verehrung auf die gesamte Weltkirche; das geht auf Papst Urban VIII. (1623 - 1644) zurück und wird in Fällen angewandt, in denen schon lange eine regionale Verehrung besteht.

Beispiel dafür in jüngerer Zeit ist Hildegard von Bingen:
Am 10. Mai 2012 hat Papst Benedikt XVI. angeordnet, dass sie in den Heiligenkalender aufgenommen werde. Benedikt XVI. hat dabei eigentlich aber nur offiziell angeordnet, was seit 1584 gilt. Am 7. Oktober 2012 wurde sie dann von Papst Benedikt XVI. zusätzlich zur Kirchenlehrerin erhoben.

Unter dem Pontifikat von Johannes Paul II. wurden nach unserer Zählung insgesamt 1316 Menschen selig- und 483 heiliggesprochen; das sind deutlich mehr Selig- und fast doppelt so viele Heiligsprechungen als bis dahin in den fast 400 Jahren seit 1588, der Einführung des Kanonisierungsverfahrens.
Allein im Jahr 1997 arbeitete die Kongregation an 1500 Verfahren, jedes kostet etwa 50.000 bis zu 250.000 Euro. Diese Kosten werden in der Regel von den Antragstellern - Diözesen oder Orden - aufgebracht und sind eine wichtige Einnahmequelle für den Vatikan.

Seit dem Amtsantritt von Papst Benedikt XVI. im Jahr 2005 werden Seligsprechungen nicht mehr vom Papst sondern - wie auch bis 1975 üblich - durch den Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse vorgenommen und von nun an in den Diözesen oder an einem anderen geeigneten Ort gefeiert; auf Antrag des zuständigen Bischofs können sie nach Rom verlegt werden.

Gedenken der Heiligen

Bei der Fülle der Seligen und Heiligen ist es nötig, das hierarchisch zu strukturieren:
Die römisch-katholische Kirche kennt verschiedene Ränge von liturgischen Feiertagen:
• Hochfeste, z. B. Ostern, Weihnachten, Aschermittwoch, Allerheiligen und Kirchweih;
• Feste, z. B. Kathedra Petri oder der Gedenktag für Edith Stein;
• Gebotene Gedenktage, z. B. für Karl Lwanga und Gefährten, d. h.: bei der Feier der Heiligen Messe und des Stundengebetes müssen die entsprechenden Texte verwendet werden.
• Nicht gebotene Gedenktage, z. B. für Vinzenz von Valencia.

Heiligsprechung in den Orthodoxen Kirchen

Basilius-Kathedrale, 1561, auf dem Roten Platz in Moskau

Die im Glaubensbekenntnis genannte Selbstbezeichnung lautet: „Die Eine, Heilige, Katholische und Apostolische Kirche“. Die orthodoxen Christen betrachten sich als die einzigen legitimen Nachfolger der alten Kirche, von deren Grundlage sich die westliche Kirche entfernt habe. Diese Kirchenspaltung, das Morgenländische Schisma, wird gemeinhin auf das Jahr 1054 datiert; tatsächlich stellt dieses Datum aber nur den Endpunkt einer großen, jahrhundertelangen Entfremdung dar.

Aber: es gibt nicht „die Orthodoxe Kirche“.
Heute besteht die Orthodoxie aus 14 bzw. 15 autokephalen, d. h. selbständigen, und 5 bzw. 6 autonomen Kirchen:

► Es gibt 4 altkirchliche Patriarchate:
• Das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel mit Sitz in Ístanbul, das die nur noch wenigen Orthodoxen in der Türkei, die Klöster auf dem Athos sowie Nordgriechenland einschließlich Thessaloniki umfasst und weltweit zuständig ist für Bistümer, die keinem anderen Patriarchat unterstehen.
Der Patriarch hat keine rechtliche Hoheit über andere orthodoxe Kirchen, wird aber als Ehrenoberhaupt der Orthodoxie von allen anerkannt. Die Liturgie wird in Altgriechisch gefeiert.
• Das Patriarchat von Alexandria und ganz Afrika, das heute in Kairo beheimatet ist. Die Liturgie wird meist in Altgriechisch gefeiert.
• Das Patriarchat von Antiochia und dem ganzen Osten der Rum-Orthodoxen Kirche, das heute in Damaskus sitzt. Die Liturgie wurde bis ins 20. Jahrhundert in aramäischer Sprache gehalten, heute meist aber in Arabisch.
• Das Patriarchat von Jerusalem, noch immer in Jerusalem, ist zuständig für Israel, Palästina und Jordanien. Die Liturgie wird meist in Altgriechisch gefeiert.

Dereinst war Rom mit dem Papst das 5. altkirchliche Patriarchat.

► An zweiter Stelle stehen 5 Patriarchate der nachkaiserlichen Zeit:
• das Katholikat von Georgien mit Liturgie in georgischer Sprache;
• das Patriarchat von Bulgarien mit der Liturgie in Kirchenslawisch;
• das Patriarchat von Moskau und ganz Russland mit der Liturgie in Kirchenslawisch;
• das Patriarchat von Serbien mit der Liturgie in Serbisch, selten in Kirchenslawisch;
• das Patriarchat von Rumänien mit der Liturgie in Rumänisch.

► Dann gibt es 5 (oder 6) weitere autokephale Kirchen:
• das Erzbistum von Zypern mit der Liturgie in Altgriechisch;
• das Erzbistum von Hellas für den Großteil des griechischen Festlands mit der Liturgie in Altgriechisch;
• das Erzbistum von Polen;
• die Kirche von Albanien;
• das Erzbistum Tschechiens und der Slowakei.
• Die Orthodoxe Kirche in Amerika erhielt Autokephalie von der Russisch-Orthodoxen Kirche gewährt, wird aber von den übrigen autokephalen Kirchen nur als autonom anerkannt.

► Schließlich: 4 (oder 6) autonome Kirchen, bei denen eine autokephale Kirche Mitspracherecht hat bei der Bestimmung des Vorstehers:
• das Erzbistum von Finnland;
• das Erzbistum von Japan;
• die Russisch-Orthodoxe Auslandskirche;
• das Erzbistum des Sinai, bestehend aus dem Katharinenkloster und wenigen Beduinenfamilien.
• die Metropolie von Estland - die Autonomie wird vom Moskauer Patriarchat nicht anerkannt;
• die ukrainische Kirche des Kiewer Patriarchats hat sich 1991 vom Moskauer Patriarchat abgespalten und beansprucht Autokephalie, die 2019 vom Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel anerkannt wurde, nicht aber vom Moskauer Patriarchat.

Weitere nationale Kirchen entstanden durch Abspaltung, sie werden von keiner autokephalen Kirche anerkannt:
• die mazedonische Kirche beruft sich auf die Tradition des 1767 aufgelösten Erzbistums Ohrid; sie erklärte sich 1967 gegen den Willen des Patriarchats von Serbien für autokephal;
• die 1963 gegründete Montenegrinisch-Orthodoxe Kirche;
• die Belarussische (weißrussische) Kirche, die v. a. in den USA verbreitet ist.

Die Äthiopisch-Orthodoxe Tewahedo-Kirche und die infolge der Selbständigkeit Eritreas 1993 davon abgespaltete Eritreisch-Orthodoxe Tewahedo-Kirche führen die Bezeichnung orthodox im Sinne von rechtgläubig im Namen, gehören aber nicht zur orthodoxen Kirchenfamilie, sondern sind monophysitistische Kirchen; daselbe gilt für die Malankara Syrisch-Orthodoxe Kirche und die davon 1912 abgespaltete Malankara Orthodox-Syrische Kirche in Indien.

Heilig- und Seligsprechungen erfolgen in den Orthodoxen Kirchen ohne vorherigen „Prozess“ durch Beschluss der jeweiligen Synoden.

In den Orthodoxen Kirchen gibt es kein verbindliches, gemeinsames Heiligenverzeichnis, die einzelnen orthodoxen Kirchen verantworten auch die Heiligsprechungen selbst.
Die wichtigsten Verzeichnisse sind
• der „Prolog von Ohrid“, zusammengestellt vom serbischen Bischof Nikolai Velimirovic in Ohrid in den Jahren 1920 bis 1938 und
• das „Nachschlagewerk für Geistliche“ des Moskauer Patriarchats, erschienen 1978 & 1979 in Moskau.

Bis zur Kirchenspaltung von 1079 werden alle „katholischen“ Heiligen übernommen, so von den orthodoxen Kirchen in Deutschland z. B. auch deutsche Regionalheilige wie Ulrich von Augsburg.

Ein Beispiel für Heilige in Orthdoxen Kirchen:

Der letzte russische Zar Nikolaus II. Alexandrowitsch und seine Familie

Auf Druck der Generalität dankte Nikolaus II. am 15. März 1917 zugunsten seines Bruders, des Großfürsten Michail, ab, er wurde verhaftet und mit seiner Familie nach Sibirien verbannt. So konnte noch eine Niederlage im 1. Weltkrieg, nicht aber die Oktoberrevolution der Bolschewisten verhindert werden. Ein gutes Jahr später wurde Nikolaus zusammen mit seiner Familie in Jekaterinburg von bolschewistischen Truppen ermordet.

Die russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland sprach die Zarenfamilie bereits 1981 heilig. Im August 2000 wurde Nikolaus auch von der Russisch-Orthodoxen Kirche zusammen mit seiner Frau Alexandra, dem Kronprinz Alexis und seinen vier Töchtern heiliggesprochen - nicht wegen seiner katastrophalen Politik, sondern ausdrücklich wegen seines Lebenswandels und seines Martyriums.
Gleichzeitig wurden 855 weitere Märtyrer des 20. Jahrhunderts heiliggesprochen.

In der Russisch-Orthodoxen Kirche waren Heiligsprechungen in der Zeit des Kommunismus unterbrochen, sie wurden ab 1990 mit zahlreichen Heiligsprechungen v. a. von Neu-Märtyrern wieder aufgenommen.

Gibt es Heilige bei den Protestanten?

Da die Heiligenverehrung oft in Aberglaube abdriftete, weil man den Heiligen magische Kräfte zutraute und sie direkt anbetete, wandten sich schon vor der Reformation Bogomilen und Waldenser gegen diese Praxis.

Die Reformation lehnte die Heiligenkulte ab, da sie sich nicht von der Bibel her begründen lassen. Das Konzil von Trient bestätigte dagegen, dass es gut und nützlich sei, die Heiligen anzurufen, um durch ihre Fürbitte Gottes Wohltaten zu erlangen.

Hochgrab für Benno im Dom von Meißen, um 1270, es wurde in der Reformation zerstört

Martin Luther selbst war noch ganz mit der Heiligenverehrung aufgewachsen. (Bekannt ist die Erzählung, wie er Anna anrief als er Lebensgefahr verspürte bei einem Gewitter nahe Stotternheim.)
Später wurde Luther zum radikalen Kritiker: zu „Götzen“ seien die Heiligen geworden, einem jeden Heiligen habe man „besondere Kraft und Macht zugeeignet, einem über Feuer, diesem über Wasser, diesem über Pastillen, Fieber und allerlei Plage, so dass Gott selbst hat ganz müßig sein müssen und die Heiligen anstatt seiner wirken und schaffen lassen“.
Luther sah die Gefahr, dass sich die Leute gewöhnen, mehr Zuversicht auf die Heiligen zu setzen als auf Christus selbst. Heiligenverehrung geriet für Protestanten deshalb in den Verdacht der Heiligenanbetung.

Portrait von Martin Luther, Werkstatt von Lukas Cranach dem Älteren, um 1528, Westfälisches Landesmuseum in Münster

Tatsächlich werden aber auch in der katholischen Kirche Heilige nicht „angebetet, sondern es wird an sie eine „Bitte um Fürsprache“ gerichtet - in der Volksfrömmigkeit aber ist das Wissen um die Lehre oft gering, die Praxis also zumindest missverständlich.

Das Augsburger Bekenntnis von 1530 - die wichtigste Bekenntnisschrift der reformatorischen Kirchen - formuliert im Artikel 21 „Vom Dienst der Heiligen“:
„Vom Heiligendienst wird von den Unseren so gelehrt, dass man der Heiligen gedenken soll, damit wir unseren Glauben stärken, wenn wir sehen, wie ihnen Gnade widerfahren und auch wie ihnen durch den Glauben geholfen worden ist;
außerdem soll man sich an ihren guten Werken ein Beispiel nehmen, ein jeder in seinem Beruf.
Aus der Heiligen Schrift kann man aber nicht beweisen, dass man die Heiligen anrufen oder Hilfe bei ihnen suchen soll. 'Denn es ist nur ein einziger Versöhner und Mittler gesetzt zwischen Gott und den Menschen, Jesus Christus.' (1. Timotheusbrief 2, 5).“

Ganz parallel sagte auch das 2. Vatikanische Konzil:
Sinn und Ziel der Heiligenverehrung ist: Beispiel und Antrieb für uns zu sein, in allen Wechselfällen des Lebens die Einheit der ganzen Kirche zu erfahren und einzuüben und so zu Christus als der Krone aller Heiligen zu gelangen.

- Theologisch gibt es also eigentlich - jedenfalls heute - gar keine Differenz!

Der „Evangelische Namenkalender“ wurde 1963 von der Evangelischen Michaelsbruderschaft des Berneuchener Hauses Kloster Kirchberg erstellt und 1969 vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland freigegeben.
Seit 1976 besteht er in einer ökumenischen Fassung, die sich an die nachkonziliaren Erneuerung des katholischen Regionalkalenders für das deutsche Sprachgebiet anlehnt. Er enthält
• Tage zum Gedenken an die Apostel und an für die Geschichte aller Kirchen wichtige Personen, stimmt darin also mit dem katholischen Heiligenkalender überein, und
• Tage zum Gedenken an für die Geschichte der reformierten Kirchen wichtige Personen.
Der Evangelische Namenkalender wird jedes Jahr von der Liturgischen Konferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland im evangelischen Sonn- und Festtagskalender für das Kirchenjahr veröffentlicht.

Anglikanische Kirche

Dietrich Bonhoeffer im Jahr 1939
Bonhoeffer ist einer der wenigen in den Anglikanischen Kirchen mit Gedenktag bedachten, der nicht katholischer Heiliger ist.
Ein anderer ist Oscar Romero, der Erzbischof von San Salvador, der 1980 als Märtyrer starb.

Die anglikanischen Kirchen kennen keine Heiligen in kanonisierter Form, sie unterscheidet in der liturgischen Praxis:
• Hauptfeste wie Weihnachten und Ostern
• Heilige Tage wie Aschermittwoch oder Karfreitag
• Feste wie die Gedenktage der Evangelisten und für Maria
• Lesser Festivals, niedrigere Feste für wichtige Heilige wie Martin von Tours oder Benedikt von Nursia und englische Heilige wie Patrick von Irland oder Dunstan von Canterbury
• Commemorations als Gedenktage für Märtyrer wie Johannes Fisher oder Thomas Morus sowie für Bischöfe, Ordensgründer oder Könige.

Die anglikanischen „Holy Days“ wurden vom Konzil der Erzbischöfe der anglikanischen Kirchen zuletzt mit dem neuen Common Worship im Jahr 2000 festgelegt

Ähnlich gilt das für die lutherischen Kirchen in den USA:
• die ELCA, die Evangelical Lutheran Church in America hat das „Lutheran Book of Worship“ von 1978, ergänzt 2006,
• die LCMS, die Lutheran Church - Missouri Synod das „Lutheran Worship“ - ergänzt 2006.

Auch andere Kirchen wie die Armenische Kirche, oder die Koptische Kirche haben ihre Heiligen.

Gibt es Heilige im Islam?

Der Islam kennt keine Mittler zwischen dem Gläubigen und Allah und deshalb ja keine Priester - und eben keine fürbittenden Heiligen.
Aber die Volksfrömmigkeit in der islamischen Welt hat das seit den Anfängen seiner Ausbreitung immer anders gesehen, denn wo immer der Islam Anhänger fand, waren dies Menschen, die zuvor auf anderem Wege einen Gott verehrt und ihm gedient hatten, und diese alten Glaubensüberzeugungen sind in die neue Religion eingeflossen.

Gebetsbitten am Marienhaus - türkisch: Meryemana Evi - bei Ephesus, wo Maria angeblich im Alter lebte und starb und das auch von Muslimen als Wallfahrtstätte viel besucht wird

Vor der Ankunft der ersten Türken vor annähernd 1000 Jahren war das Gebiet der heutigen Türkei - auch fast ein Jahrtausend lang - christlich. Die nun zum Islam übergetretene Bevölkerung bewahrte, was ihren Vorvätern heilig gewesen war, und passte es an.
Aus dem heiligen Georg wurde so der muslimische Hidrellez, dessen Fest man bis heute am 6. Mai feiert - der nach orthodoxem Kalender also noch immer selbe Gedenktag.
Besonders bei den Sufis bot sich der einfachen Bevölkerung Hilfe auf dem mühsamen Weg der Erkenntnis durch Heilige oder heiligmäßige Personen, die in den Nöten des Alltags halfen.

Seit der Eroberung von Konstantinopel durch die Osmanen 1453 sind in der Stadt ungezählte Stätten der Verehrung entstanden: zunächst wohl als Umwidmung bestehender Kultorte, weitere entstanden aus der Volksfrömmigkeit, teilweise auch durch Initiativen der Staatsführung.

Ein Beispiel solcher Verehrung ist Mevlânas Grab (unter dem Baldachin) in Konya in der Türkei - dem biblischen Ikonium -, umgeben von vielen anderen Gräbern von muslimischen Ordensmännern.

Das Mevlâna-Kloster, das Kloster der tanzenden Derwische, mit dem Grab des Gründers dieses Ordens, Celal-eddin Rumi, zu erkennen am grünen Hut

Der Lehrer der Philosophie gründete 1272 den Orden, der seinen Namen hat aus der Anrede des Ordensführers Mevlâna, „unser Herr“. Die Lehre hat das Ziel der „Vereinigung der Menschenseele mit dem Allerhöchsten“.
Solch ein Grab besteht in der Regel aus einer Turban-bekrönten osmanischen Grabstele und ist von einer niedrigen Mauer und einem darüber angebrachten Gitter eingefasst; Zaun und Grabstein sind mit grüner Ölfarbe angestrichen. Auf der Mauer finden sich Wachsreste oder Kerzen.
Ist es das Grab eines populären, viel besuchten Heiligen, weist eine Tafel der offiziellen Religionsbehörde darauf hin, dass das Abbrennen von Kerzen an Heiligengräbern unislamisch ist.

Volksheilige

Es gibt auch in fast allen Kulturen weltweit Volksheilige, die nicht von der jeweiligen Religion auserwählt wurden und anerkannt werden, aber in der Volksfrömmigkeit bedeutsam sind. Ein Beispiel ist Maximón in Mittelamerika.
Im Städtchen Santiago in Guatemala hat der heilige Maximón - auch San Simon genannt, weil er Elemente aus der Tradition des Apostels Simon aufgenommen hat - sein Zuhause im Wohnhaus eines Mitglieds der Laienbruderschaft, die zu seiner Verehrung gegründet wurde.
Die Verehrung von Maximón geht zurück auf alte Wurzeln der Maya-Kultur, der Tradition der Ureinwohner. Eine Legende besagt, dass sie so verzweifelt darüber waren, unter der spanischen Herrschaft nicht mehr zu ihren Göttern beten zu dürfen, dass ein Priester ihnen riet, in die Wälder zu gehen und nach einem hohlen Baumstamm zu suchen, in dem das Heulen des Windes zu hören sei - die Stimmen ihrer Götter.
Aus diesem Holz soll dann Maximón geschnitzt worden sein. In ihm leben Elemente aus der Überlieferung der Maya-Göttin der Unterwelt fort.
Maximóns Kleider sind bunte Seidentücher, die ihm das Aussehen eines Geschäftsmannes geben, der sich alle Krawatten auf einmal umgebunden hat.

Maximón mit meinem Sohn in San Andrés Xecul

Die Heiligenfigur hat meist eine ihm geschenkte brennende Zigarette im Mund; Asche bröselt in die Schale, die vor ihm steht. In diese Schale legt man auch Münzen, die man Maximón schenkt.
Gerne wird er auch mit Zuckerrohrschnaps bedacht, der rinnt Maximón in den Mund. Zu seinen Füßen werden farbige Kerzen entzündet: blaue für mehr Erfolg im Beruf, weiße zum Schutz der Kinder und grüne für wachsenden Wohlstand.
Zu Ostern wird er auf den Schultern der Laienbrüder getragen, um an der großen Osterprozession teilzunehmen wie die katholischen Heiligenfiguren auch - zwar nur als Letzter, ganz hinten im Zug, aber dort stört ihn wenigstens niemand beim Rauchen und Trinken.

Ein anderes Beispiel ist „Santa Muerte Difunta Correa“, „die heilige tote verstorbene Correa“, eine historische Frau, die 1841 auf der Suche nach ihrem Mann angeblich in der Wüste Argentiniens verdurstet ist und als Schutzheilige der Autofahrer verehrt wird.

Wie viele katholische Heilige gibt es?

Die vollständigste Heiligenliste ist das allgemeine Verzeichnis im 61. Band der gewaltigen Acta Sanctorum der Bollandisten, in dem etwa 20.000 Heilige genannt werden.
Der Katalog, der in der katholischen Kirche die größte Anerkennung genießt, ist das Martyrologium Romanum. Die Ausgabe von 1584 enthielt - nach Gedenktagen geordnet - rund 2700 Heilige.
1964 beschloss das 2. Vatikanische Konzil, die Kirche solle nur das Gedächtnis solcher Heiliger feiern, die wirklich von allgemeiner Bedeutung sind. Andere Heilige sollten der Feier in den einzelnen Teilkirchen, Nationen oder Ordensgemeinschaften überlassen bleiben.
Eine neue Ausgabe des Martyrologium Romanum ist durch die vielen Selig- und Heiligsprechungen von Papst Johannes Paul II. auf rund 7000 Einträge angewachsen, sie erschien im Jahr 2001 und 2004 in korrigierter Fassung.

Wir kommen zum Schluss:

Die Bedeutung von Reliquien

Reliquien des Diakons und Märtyrers Festus, eines Gefährten des Bischofs Januarius von Neapel, im Kloster Monte Vergine bei Avellino

Die „Überreste“, latein.: „reliquiae“, eines Verstorbenen werden verehrt, weil die Gläubigen hoffen, an seinen Wirkkräften Anteil und den Segen zu erhalten. Unterschieden werden dabei
• Primärreliquien, das sind der verstorbene Körper oder Teile davon,
• Sekundärreliquien, das sind Gegenstände, mit denen der Verehrte oder sein Leichnam Kontakt hatte.

Das Vertrauen in die Wirkkraft von Reliquien kann sich schon auf das Zeugnis des Alten Testaments berufen: 2. Könige 13, 20 - 21 schildert, wie der Kontakt mit den Totengebeine des Propheten Elisa die Auferstehung eines Verstorbenen bewirkten.

Die erste im Christentum bekannte Verehrung galt den Reliquien des Polykarp von Smyrna
Dann begann man damit, die Gräber von Märtyrern zu öffnen, Reliquien zu erheben und sie unter dem Altar einer Kirche zu bestatten; als erster im Westen tat dies Ambrosius von Mailand, der die Gebeine von Gervasius und Protasius auffand und neu bestattete.

Reliquienschrein mit Gervasius und Protasius im Münster St. Stephan in Breisach am Rhein

Im 6./7. Jahrhundert setzte sich im Frankenreich der Brauch der „Erhebung zur Ehre der Altäre“ durch: der Sarg eines verehrten Verstorbenen oder Märtyrers wurde hinter dem Altar etwas erhöht aufgestellt - das Geschehen, das der späteren Heiligsprechung gleichkam.
Die Verbindung von verehrtem Grab und Altar wurde schnell so verbreitet, dass es bald keinen Altar ohne Reliquien mehr gab; die Verehrten wurden dann zu Patronen der Kirche oder des Klosters. Bis heute empfiehlt das katholische Kirchenrecht die Bergung von Reliquien in einem Altar.

Zunehmend setzte sich ab dem 9. Jahrhundert durch, dass nicht nur der ganze Leichnam, sondern auch seine einzelnen Teile als Reliquien verehrt werden.
Das 4. Laterankonzil verbot 1215 die direkte Zurschaustellung; die Überreste wurden nun in ein Behältnis - das Reliquiar - eingelegt, wobei der Inhalt oft durch die Form des Behältnisses verdeutlicht wurde.

Armreliquiar von Elisabeth von Thüringen, wohl um 1240, in der Kapelle des Schlosses in Sayn

Wer es sich leisten konnte, scheute auch als Privatmann weder Mühen noch Kosten, Reliquien als Unterpfand heiligen Beistands zu erwerben.
Kardinal Albrecht von Brandenburg etwa erwarb im Laufe seines Lebens in den Jahren um 1500 über 30.000 Objekte. Sein Zeitgenosse Friedrich „der Weise” – der große Förderer von Martin Luther und der Reformation – hatte eine der größten Sammlungen seiner Zeit zusammen getragen, der Nürnberger Bürger Nikolaus Muffel beispielsweise brachte es damals immerhin auf 308 Reliquien.
Hinter dieser Sammelleidenschaft stand die Überzeugung, dass der Anblick oder gar die Berührung einer Reliquie Wunder wirken könne. Zudem ließ sich der Besitz von Reliquien in Ablassjahre umrechnen, Albrecht von Brandenburg durfte hoffen, mit seinem Gnadenschatz 39.245.120 Jahre Ablass erworben zu haben.

Johannes (der Täufer)-Schale mit Geheimfach für Reliquien, 12. Jahrhundert, früher wohl bei Prozessionen vorangetragen, im Domschatz in Naumburg

In der Reformation erfasste der Bildersturm - besonders durch die Anhänger von Johannes Calvin mit Vehemenz durchgeführt - auch die Reliquien.
Das Konzil von Trient bestätigte dann für die katholische Kirche die Verehrung von Heiligen und Reliquien, versuchte aber, Missbrauch abzustellen.
Die Barockzeit brachte in der katholischen Kirche eine neue Blüte der Verehrung von Heiligen und ihrer Reliquien.

Und wie bei der Heiligenverehrung selbst: auch der Islam und der Buddhismus - kennen Reliquien.
Selbst atheistische Gruppen kennen solche Verehrung, wie der einbalsamierte Lenin an der Kreml-Mauer in Moskau erweist.


Autor: Joachim Schäfer - zuletzt aktualisiert am 20.09.2020

korrekt zitieren: Joachim Schäfer: Artikel
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet das Ökumenische Heiligenlexikon in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über https://d-nb.info/1175439177 und https://d-nb.info/969828497 abrufbar.